Leverkusen Bisher noch kein Musterverfahren

Der Bochumer Rechtsanwalt Bernd Lohof ist beim Bund Deutscher Karneval (BDK) Vorsitzender des Rechtsausschusses. Er findet: "Wir sind der Auffassung, dass die Kosten für Maßnahmen zur Terrorabwehr nicht vom Veranstalter getragen werden müssen." Ob etwa FLK-Präsident Uwe Krause deshalb ein Musterverfahren gewinnen könnte, sei dennoch völlig offen.

Lohof weiter: "Wir haben im BDK-Rechtsausschuss in Aachen vor einigen Wochen sehr breit über das Thema diskutiert und viele Argumente gesammelt, die gegen eine Auferlegung der Kosten für Terrorabwehr zu Lasten des Veranstalters sprechen. Es gibt gerichtliche Entscheidungen, die in diese Richtung hindeuten, aber keine einschlägigen Entscheidungen in Bezug auf Brauchtums- oder sonstige Umzüge aus dem ehrenamtlichen Sektor. Meistens einigen sich Veranstalter und Behörden." Lohof kennt aber bislang kein Klageverfahren in Sachen Karnevalsumzüge und Sicherheitsauflagen wegen Terrorgefahr.

(US)
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