Leverkusen Bis 2. Mai sind Stellungnahmen zur A1 möglich

Leverkusen · Sehr differenziert bewerten die Abgeordneten Nowak und Lauterbach den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans.

Der Entwurf des Bundeswegeverkehrsplans (BVWP) sorgt in Leverkusen und Berlin für Irritationen und viel Kritik. Auslöser sind die bislang nur vorgesehenen 860 Millionen Euro, die für den Aus- und Neubau der A1 zwischen Köln-Niehl und Autobahnkreuz Leverkusen reichen sollen.

Pessimisten sagen, damit sei der Bau des A1-Tunnels - egal welcher Länge - für den Bereich Leverkusen gestorben. Denn: Allein die A1-Brücke soll nach heutiger Planung rund 500 Millionen Euro kosten, ein kurzer A1-Tunnel liegt bei 560 Millionen Euro, erinnert SPD-Bundestagsabgeordneter Prof. Karl Lauterbach in seiner jüngsten Pressemitteilung. Verschärft wird die Rechnung durch den Hinweis im BVWP, dass von den 860 Millionen Euro nur 370 Millionen Euro für Neubauten zur Verfügung stehen sollen.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Helmut Nowak sieht dies gelassener. Die 860 Millionen Euro seien nur ein "Merkposten" in dem Verkehrsplan, der nur die generelle Planung regele, Einzelprojekte wie ein A1-Tunnel oder die Rheinbrücke Leverkusen würden erst im Planfeststellungsverfahren detaillierter festgelegt: "Da ändern sich die Summen sicher noch", sagt Nowak. Fixiert sei allerdings die Absicht, die A1 achtspurig auszubauen. Wichtig sei für Leverkusen, richtig zu argumentieren. In erster Linie müsse es darum gehen, durch den Tunnelbau die Zerrissenheit in Küppersteg und Wiesdorf ein wenig zu heilen und damit etwas für die Anwohner zu tun. Dafür sei es wichtig, den NRW-Verkehrsminister Michael Groschek als hundertprozentigen Partner zu gewinnen.

Erstmals führt die Bundesregierung zum Bundesverkehrsplan eine "Strategische Umweltprüfung" durch. Daran können alle Bürger teilnehmen. Ziel ist es dabei, schon während der Planungen Umweltbelange zu prüfen, damit die Folgen von Projekten frühzeitig sichtbar werden. Dabei geht es natürlich auch um "die menschliche Gesundheit" und die Frage, aus welchen Gründen die vorgeschlagene Bauvariante gewählt wurde. Und die Verantwortlichen wollen die Bürger am Entscheidungsprozess beteiligen. Stellungnahmen dürfen Einzelpersonen, Firmen und Verbände zum Verkehrsplan abgeben. Die Einwände und Ideen werden in einem Bericht veröffentlicht.

Dieses "Konsultationsverfahren" (per Brief, Stichwort "BVWP" oder online) läuft noch bis zum 2. Mai (Das Online-Formular ist leicht über Internetsucheingabe "Bundeswegeverkehrsplan zu finden). "Stellungnahmen ohne Bezug zur Wirkung des Gesamtplans sowie rein wertende Meinungsäußerungen ohne sachliche Begründung werden nicht berücksichtigt", informiert das Bundesverkehrsministerium vorsichtshalber. Es sei zudem nicht Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung, "jedes Einzelprojekt im Detail zu diskutieren". Dies sei Aufgabe "der eigenständigen Planungsverfahren, wie z.B. des Planfeststellungsverfahrens".

Kontakt Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Referat G12, Invalidenstraße 44 10115 Berlin Stichwort "BVWP 2030".

(RP)
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