Leverkusen Bierbörsen-Vorfall: keine Anklage gegen Rettungssanitäter - Stadt prüft Rauswurf

Leverkusen · Die schweren Vorwürfe gegen zwei Rettungssanitäter der Berufsfeuerwehr Leverkusen unter anderem wegen eines angeblichen sexuellen Übergriffs bleiben ohne juristische Folgen für die Beschuldigten.

 Die Bierbörse Opladen (hier ein Luftfoto vom Aufbau) war Ausgangspunkt des Geschehens: Wenig später wurden Rettungssanitäter von zwei Frauen wegen sexuellen Übergriffen angezeigt.

Die Bierbörse Opladen (hier ein Luftfoto vom Aufbau) war Ausgangspunkt des Geschehens: Wenig später wurden Rettungssanitäter von zwei Frauen wegen sexuellen Übergriffen angezeigt.

Foto: Uwe Miserius

Die Staatsanwaltschaft Köln, die wegen eines Anfangsverdachts zunächst ermittelt hatte, teilte gestern auf Anfrage mit, das Verfahren sei wegen mangelnder Beweise eingestellt. Die Stadt Leverkusen prüft dagegen zurzeit dienstrechtliche Schritte gegen die beiden, die bis zum Rauswurf reichen könnten.

Die damals 25 und 27 Jahre alten Sanitäter und zwei junge Frauen Anfang 20 hatten sich den Ermittlungsbehörden zufolge offenbar am Rande der Opladener Bierbörse im Sommer 2015 kennengelernt.

Folgendes soll dann passiert sein: Die Frauen und die Feuerwehrleute tauschten auf der Bierbörse ihre Handynummern aus. Als die Feuerwehrleute mit ihrem Rettungswagen an dem Festplatzgelände waren, stiegen die beiden Frauen wohl freiwillig zu. Gemeinsam ging es im Feuerwehrwagen nach Köln. In der Domstadt soll es dann für das Rettungswagenteam einen Einsatz gegeben haben: eine Frau mit einer Handverletzung.

Dort soll es zum sexuellen Übergriff seitens eines Sanitäters auf eine der Frauen gekommen sein. Die andere Frau hat währenddessen offenbar als Beifahrerin neben dem anderen Rettungssanitäter gesessen. Die Frauen fuhren danach in ein Krankenhaus, von wo aus die Polizei informiert wurde.

Die Stadt stellte die beiden Sanitäter unverzüglich "bis auf Weiteres vom Dienst frei". Gestern erklärte eine Sprecherin auf Anfrage, die Vorermittlungen seien abgeschlossen.

Jetzt laufe die Anhörung zu den vorzuwerfenden Dienstpflichtverletzungen (unter anderem Verlassen des Einsatzgebietes und nicht sachgemäße Beförderung eines Patienten). Es müsse die Schwere der Dienstvergehen und das hieraus resultierende Disziplinarmaß festgestellt werden. Zu möglichen Maßnahmen wollte sich die Sprecherin nicht äußern.

Das hatte kurz nach den Vorfällen damals bereits der Kölner Beamtenrechtler Dr. Christian Karaus gegenüber unserer Redaktion getan: "Der Dienstherr kann in einem solchen Fall im Rahmen eines Disziplinarverfahrens beispielsweise Degradierungen beziehungsweise Einstufung in eine niedrigere Besoldungsgruppe beschließen", sagte der Rechtsexperte seinerzeit auf Anfrage.

Sollte der Dienstherr sein Ansehen als besonders geschädigt werten, könne vor dem Verwaltungsgericht sogar Anklage erhoben werden. Dann sei auch eine Entlassung denkbar.

(RP)
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