Leverkusen Bewährungsstrafen nach Schlägerei in Schlebusch

Leverkusen · Die Situation am Brunnen in der Schlebuscher Fußgängerzone eskalierte schnell: Drei Männer, alle etwa in den Mittzwanzigern und bereits mittags stark alkoholisiert, fühlten sich durch die Blicke einer vorbeigehenden Schülergruppe derart provoziert, dass sie die Verfolgung aufnahmen. Nach einem kurzen Wortgefecht stürzten sie sich auf einen 20-jährigen Kölner. Neben Tritten und Schlägen ins Gesicht wurde ihm eine Bierflasche über den Kopf gezogen. Weil er 1,90 Meter groß ist und von kräftiger Statur, konnte er sich offenbar verhältnismäßig gut gegen die Angriffe wehren und Schlimmeres verhindern. Ein Augenzeuge hatte derweil die Polizei gerufen. Nun wurde der Fall am Amtsgericht verhandelt.

Vor dem Gerichtssaal feixten die Angeklagten noch, der Urteilsverkündung hörten die drei Hartz-IV-Empfänger hingegen still und sichtlich nervös zu. Insgesamt sechs Zeugenaussagen konnten nicht abschließend klären, wer wen wo geschlagen und getreten hatte. Unstrittig blieb der Einsatz der Bierflasche, die den Geschädigten "rechts oberhalb der Schläfe" traf, wie sich eine Frau erinnerte, die am Tattag im Januar 2014 vor Ort war. Der Schläger stritt ab: "Ich wollte ihm nur Bier über den Kopf schütten."

Als sich das Opfer absetzen wollte, griff einer der Schläger in seine Jackentasche und holte einen Golfball hervor, den er nach dem 20-Jährigen warf - und ihn verfehlte. Für den Richter war durch Flasche und Golfball eine gefährliche Körperverletzung gegeben. Er verurteilte zwei der vorbestraften Täter zu Haftstrafen auf Bewährung (zwei Jahre). Einen Freispruch gab es für den dritten Mann, der nicht mitgeprügelt haben will und von keinem Zeugen wiedererkannt wurde.

(dora)
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