Leverkusen Betrunkener Fahrer zeigt sich vor Gericht geständig

Leverkusen · Wegen Trunkenheit im Straßenverkehr stand gestern ein 31-Jähriger aus Dormagen vor dem Leverkusener Amtsgericht. Er gestand, im vergangenen November mit 1,35 Promille einen Unfall gebaut zu haben.

 Der Fall wurde am Amtsgericht Leverkusen verhandelt. (Symbolfoto)

Der Fall wurde am Amtsgericht Leverkusen verhandelt. (Symbolfoto)

Foto: UM

Wie die Staatsanwaltschaft vortrug, befand sich der Angeklagte alleine am Unfallort. Alkoholisiert hätten ihn die Polizeibeamten auf dem Beifahrersitz vorgefunden. Zu jenem Zeitpunkt gab der Angeklagte an, sich an nichts erinnern zu können - weder, wer ihn gefahren habe, noch, wo er sei. Das Pikante: Er saß alleine im Auto, der Schlüssel steckte noch im Zündschloss und die Fahrerseite war durch einen Baum versperrt. "Der Fahrer hätte also über Sie steigen müssen, um aus dem Auto zu gelangen, und Sie wollen nichts bemerkt haben?", fragte der Richter. Die Verteidigung hielt daran fest: Keiner könne stichhaltig beweisen, dass sein Mandant gefahren sei.

Die Zeugenaussage der Polizistin, die an jenem Tag mit einem Kollegen zum Unfallort gerufen wurde, bestätigte die Anklageschrift. Von einer Anwohnerin seien die Beamten gerufen worden. Diese Anwohnerin wollte der Richter gerne hören. Darauf reagierte der Verteidiger gereizt: "Was soll das bringen, Herr Vorsitzender? Keiner der Zeugen kann bestätigen, dass mein Mandant gefahren ist. Und im Zweifel gilt die Unschuldsvermutung." Darauf wollte sich die Staatsanwältin nicht einlassen, worauf der Verteidiger ankündigte in Berufung gehen zu wollen und sich durch die nächste Instanz zu klagen. "So weit sind wir doch noch gar nicht", beruhigte der Richter.

Eine Vertagung des Prozesses, um weitere Zeugen zu laden, schien der Verteidiger verhindern zu wollen. Sein Ziel, gab er offen zu seinem Mandanten so schnell wie möglich den Führerschein zurückzuholen, damit der wieder als Paketzusteller arbeiten könne. Diesen Job hatte er seit dem Unfall im November samt Führerscheinentzug verloren. "Dann braucht es eine Einlassung Ihres Mandanten", sagte der Richter. Der Verteidiger bat um Unterbrechung und kam nach wenigen Minuten mit einem geständigen Angeklagten zurück. Die Strafe: 600 Euro und der Entzug der Fahrerlaubnis für weitere drei Monate.

(RP)
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