Leverkusen Beleidigung, versuchter Betrug und Diebstahl

Leverkusen · Drei Verhandlungen am Amtsgericht in Opladen.

Fall 1: Wegen versuchtem Betrug, schweren Diebstahl und Beamtenbeleidigung standen vor kurzem zwei Männer und eine Frau in Opladen vor dem Amtsgericht. Einem Leverkusener wurde vorgeworfen, bei einer Internetauktionsseite eine Spielekonsole verkauft zu haben, ohne die Ware tatsächlich zu versenden. Da der Angeklagte vor Gericht nicht erschien, wurde ein Strafbefehl mit 50 Tagessätzen zu je zehn Euro erlassen.

Fall 2: Bei Fall Nummer. 2 soll ein 32-jähriger am 4. Juli ein 80 mal 60 Zentimeter großes Loch in die Rückwand des Autoteilezubehör-Geschäfts ATU in der Stixchesstraße in Manfort geschnitten haben, um sich von dort aus mit diversen Gegenständen zu bereichern. Doch der mutmaßliche Täter wurde von einem Augenzeugen während des Tatvorgangs überrascht, so dass er fliehen musste und seinen Rucksack mit den geklauten Gegenständen vor Ort liegen ließ.

Der Angeklagte bestritt die Tat. Er sei am besagten 4. Juli beim Paintball spielen in Mönchengladbach gewesen. Dort soll ihm der als Beweis zugelassene Rucksack entwendet worden sein. Auf eine Anzeige verzichtete er, da sich laut seinem Rechtsanwalt im Rucksack keine Wertsachen befanden. Anschließend sei er in der Stadt Viersen mit seiner Frau im Schwimmbad gewesen und auch danach hätte er die Nacht mit ihr zuhause verbracht. Da es keine weiteren Beweise gab, beantragte die Staatsanwaltschaft einen Freispruch und dieser wurde vom Amtsgericht auch vollzogen.

Fall 3: Eine 32-jährige Frau hatte am 29. November 2014 nach einem Bayer Leverkusen Spiel (Bayer gewann das Derby gegen den FC Köln mit 5:1) in Stadionnähe um 17 Uhr 35 zwei Polizisten mit "Du Otto, Scheißbulle" und noch drastischeren Worten beleidigt. Sie räumte die Tat ein und entschuldigte sich bei der Beamtin, die als Zeugin anwesend war. Die Angeklagte bereute es, dass sie sich im Vorfeld auf Briefe vom Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft nicht meldete. Sie hätte hohe Schulden und erwarte ein Kind. Der Richter räumte ein, dass das Verfahren eingestellt werden sollte, hätte sie das Bußgeld in Höhe von 150 Euro bezahlt, zumal sie bereits ein Drittel im Vorfeld als Rate bezahlt hatte. Doch da sich die Angeklagte nicht meldete, war ein Prozess unausweichlich und die gelernte Groß- und Außenhandelskauffrau wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro verdonnert.

(RP)
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