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Leverkusen/Köln Attacke nur aus Notwehr? Viele Widersprüche im Messerstecher-Prozess

Leverkusen/Köln · Im Prozess um die Messerattacke auf einen Mann am Opladener Bahnhof im verganegnen November sprach nun das Opfer. Es bleibt unklar, wie es zu der Auseinandersetzung kam. Womöglich spielte die Frau, um die es ging, die Nebenbuhler gegeneinander aus.

 Hier ereignete sich die Tat: Die Polizei markierte das Areal am Opladener Busbahnhof.

Hier ereignete sich die Tat: Die Polizei markierte das Areal am Opladener Busbahnhof.

Foto: UM

Die Vorsitzende Richterin Ulrike Grawe-Herkenrath wunderte sich: "Komisch, Sie stellen die Sache ganz anders dar als andere Personen, die sich bereits geäußert haben", sagte sie zur Zeugin. Am zweiten Verhandlungstag am Landgericht Köln in der Strafsache gegen einen 33-Jährigen, der seinen Kontrahenten mit elf Messerstichen lebensgefährlich verletzt hatte, sagten am Donnerstag das Opfer und seine Lebensgefährtin aus, um die sich der Streit drehte.

Für die Justiz wird es damit nicht gerade einfach, den Hergang der Schlägerei und Messerstecherei vom 7. November 2015 am Opladener Busbahnhof nachzuvollziehen.

33-Jähriger sagte aus, in Notwehr gehandelt zu haben.

Wer der Auslöser für die Auseinandersetzung mitten in der Stadt, abends kurz nach 19 Uhr war, ist durch die Aussagen nicht deutlicher geworden. Hatte das Opfer als Erster zugeschlagen? Ist der Angeklagte bewusst - und "vorsorglich" mit einem Messer bewaffnet - der Auseinandersetzung nicht aus dem Wege gegangen? Oder hat die Frau mit ihrem Verhalten erst die beiden Kontrahenten aufeinander gehetzt?

Die Vorgeschichte stellte sich nach den wohl abgesprochenen Aussagen von Geschädigtem und "seiner Frau" in wesentlichen Teilen anders dar als die des Angeklagten. Auch die Frau sprach auffallend von "ihrem Mann", bekannte aber: Den Angeklagten kenne sie seit ihrer Jugend, hatte vor der Tat eine Affäre mit ihm gehabt, doch seit der Tat keinen Kontakt mehr mit ihm.

"Hätte ich das Messer gesehen, wäre es für mich kein Problem gewesen."

Auch wenn es mit "ihrem Mann" öfters Auseinandersetzungen gab, die sogar die Polizei auf den Plan rief, so zeigten sie sich im Gericht als "versöhntes Paar" - obwohl "ihr Mann" gerade eine Haftstrafe absitzen muss. Die war zur Bewährung ausgesetzt, aber die Auflagen hatte er nicht erfüllt. Für seine Ladung vor Gericht erhielt das Opfer einen Tag Hafturlaub und zeigte sich dort von seiner körperlichen Überlegenheit überzeugt: "Hätte ich das Messer gesehen, wäre das kein Problem für mich gewesen." Er habe Erfahrung in Kampfsportarten wie Boxen, Karate, Judo. Nur: Derzeit sei er nach den Stichverletzungen an Lunge ("keine Kondition") und Darm ("Dünnschiss") stark eingeschränkt. Eine Affäre "seiner Frau" mit einem Anderen konnte er sich nicht vorstellen. Erst als sie ihm die regelmäßigen Treffen gestand und er mittels seiner täglichen Alkoholdosis von einer Flasche Wodka "auf 180 war", wollte er "die Sache regeln".

Der Prozess wird am heutigen Freitag fortgesetzt.

(sg-)
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