Leverkusen Angeklagter soll Waren versteigert und nie verschickt haben

Leverkusen · Ein Leverkusener im Alter von 32 Jahren muss sich vor dem Amtsgericht in Opladen wegen schweren Betruges verantworten. Seit Mai 2012 soll er einen Internethandel betrieben haben. Rund 300 Auktionen hätte er dabei durchgeführt, ohne dies dem Jobcenter zu melden, hieß es in der Anlage. Dies hätte er bewusst verschwiegen, da er zu dieser Zeit vom Arbeitslosengeld lebte. Rund 60.000 Euro hätte er dabei umgesetzt.

 Der Fall wird am Amtsgericht Opladen verhandelt.

Der Fall wird am Amtsgericht Opladen verhandelt.

Foto: UM

Zu Beginn des ersten Verhandlungstages gestern, an dem einzig und alleine die Anklageschrift verlesen wurde, wirkte der Angeklagte amüsiert. "Ich bin mal gespannt, was da raus kommt" sagte er unter anderem seiner Verteidigerin, scherzte und lachte dabei immer wieder.

Vielleicht war ihm die Tragweite der vorgeworfenen Taten doch noch nicht bewusst, denn die Anklageschrift hatte es weiter in sich. Neben den Auktionen soll er gleichzeitig auch Waren verkauft haben - mit der Absicht, diese niemals auszuhändigen. Sechs Personen hätte er unter anderem eine Spielekonsole für jeweils 479 Euro verkauft. Eine wertvolle Uhr im Wert von rund 10.000 Euro hätte er gleich drei Mal online in einem Auktionshaus verkauft. Auch diese wurde nicht verschickt.

Das Geld ließ er jeweils auf ein Konto einer Bekannten buchen. Gegen sie wurde wegen Beihilfe zum Betrug ermittelt. Verhandelt wird dies nicht, die Frau ist im vergangenen Jahr gestorben. Und der Angeklagte meldete er einen Wohnungseinbruch der Polizei, um von seiner Hausratsversicherung 7.200 Euro zu erschwindeln. Jetzt soll der Fall aufgeflogen sein. Um alles genau rekonstruieren zu können, möchte der Richter einige Zeugen und Geschädigte hören. Da diese bislang noch nicht geladen wurden und der Angeklagte keine Aussage und weitere Angaben zu seiner Person machen wollte, wurde die Verhandlung gestern verschoben.

Die Verteidigung merkte allerdings an, dass "die Anklage sich schon ein wenig widerspricht". Entweder sei ein gewerblicher Handel erfolgt oder eben ein Betrug. So könne man nicht erwarten, dass das Jobcenter hätte informiert werden müssen, wenn eh nicht die Absicht gewesen sei, einen legalen Onlineshop zu führen. "Das muss auch nicht zusammenhängen", antwortete der Richter, "deshalb möchte ich diesen Fall Schritt für Schritt erarbeiten."

(hawk)
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