Leverkusen Anblick des "Liebhabers" war dem Angeklagten unerträglich

Leverkusen · Eine ausgefallene Situation spielte sich gestern im Gerichtssaal 29 des Kölner Landgerichts ab: Als der vermeintliche Liebhaber seiner getöteten Ehefrau als Zeuge den Raum betrat, drehte sich der Angeklagte sofort um und kniete so lange auf seinem Stuhl - den Rücken dem Geschehen zugewandt, um den angeblichen Nebenbuhler bloß nicht zu sehen. Der konnte das alles überhaupt nicht verstehen, wie er in seiner anschließenden Vernehmung zu Protokoll gab.

 Vor dem Kölner Landgericht muss sich ein 82-Jähriger wegen Mordes verantworten.

Vor dem Kölner Landgericht muss sich ein 82-Jähriger wegen Mordes verantworten.

Foto: dpa, mb tmk

Der beschuldigte 82-jährige Rheindorfer versucht seine Straftat, die Tötung seiner Ehefrau im Juni vergangenen Jahres, auch am dritten Verhandlungstag damit zu rechtfertigten, dass sie nicht nur den geladenen Zeugen, sondern auch noch weitere Liebhaber gehabt haben soll. Der Zeuge räumte zwar ein, dass er das Ehepaar kannte, aber es immer nur gemeinsam - in der Regel auf dem Markt - getroffen habe. Immer wieder seien zwar Anrufe von dem Paar gekommen, doch die habe er, als er die Telefonnummer erkannte, nie angenommen. Nur einmal habe er zurückgerufen, die Frau nahm das Gespräch an.

Sie schilderte, dass sie gerade sprechen könne, weil ihr Mann schlief. Dabei soll sie gegenüber dem 67-jährigen Zeugen geäußert haben: Bei ihm schwimmt der Kopf in letzter Zeit. Auch gab sie wohl an, dass ihr Mann ihr Vorwürfe wegen angeblicher Liebhaber machen würde. Erst als die Zeugenvernehmung beendet war, nahm der Beschuldigte wieder eine bequemere Sitzposition ein.

Auch befremdend war der Umstand, dass er sich sehr genau die vom Rechtsmediziner gemachten Fotos von der Obduktion der Leiche seiner Frau ansah. Ja es entwickelte sich anschließend sogar noch eine längere Diskussion zwischen dem Angeklagten und dem Gutachter.

Der 82-Jährige wollte einfach die Erklärungen des Mediziners nicht nachvollziehen, dass die Schläge auf den Kopf zu einem "zentralen Regulationsversagen" geführt haben. Diese Aussagen des Rechtsmediziners passten ins Bild des Notarztes, der vor Ort noch versucht hatte, das Leben der Frau zu retten. "Eine Rettung war objektiv nicht möglich", bestätigte Rechtsmediziner Thomas Kamphausen.

Der Beschuldigte bezweifelte das allerdings und hielt an seiner Version von leichten Schlägen fest, die nicht zum Tod seiner Frau hätten führen können. Vielmehr sei die Todesursache gewesen, dass seine Frau nicht sofort in ein Krankenhaus gebracht worden sei. Die Situation vor Gericht schien aus dem Ruder zu laufen, so dass der Vorsitzende Richter Oliver Kuttig immer wieder eingreifen musste. Schließlich versuchte der Verteidiger mit einem Antrag auf eine kurze Unterbrechung für etwas Ruhe zu sorgen, um gleich danach den Antrag auf eine Vertagung der Verhandlung zu stellen, weil der 82-Jährige aufgrund seines Alters, seiner gesundheitlichen Probleme und der Anspannung vor Gericht im Moment überfordert sei. Auch die forensische Psychiaterin befürwortete diesen Vorschlag, so dass der Prozess am 1. April mit der Einschätzung der Gutachterin Constanze Jankowski fortgesetzt wird.

Letztlich kämpft der 82-Jährige wohl auch um seine Anerkennung. Wörtlich: "Ich habe meinen Verstand nicht verloren. Ich verstand, was ich gemacht habe." Und will dabei offensichtlich nicht einsehen, was er angerichtet hat, nämlich ein Tötungsdelikt. Er gibt zu, geschlagen zu haben, aber es sollen keine tödlichen Schläge gewesen sein.

(sg-)
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