Leverkusen Amnestie für illegalen Waffenbesitz

Leverkusen · Illegale Waffen und Munition können bis Juli 2018 straffrei abgegeben werden.

Wer sich im Besitz von illegalen Waffen oder Munition befindet, kann diese ab sofort bei jeder Waffen- und Polizeidienststelle abgeben, ohne eine Strafe dafür erwarten zu müssen. Diese besondere Amnestie gilt für die kommenden zwölf Monate. Anders als 2009, betont die Polizei "wird es nicht möglich sein, illegal besessene Waffen und Munition einem Berechtigten zu überlassen." Illegale Waffen können bei jeder Polizeidienststelle im Kreis und bei der Waffenbehörde im zentralen Dienstgebäude in Bergisch Gladbach, Hauptstraße 1-9 abgeben werden. Für Rückfragen und Terminvereinbarungen stehen die Beamten unter der Rufnummer 02202 205-0 montags, dienstags und donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr, dienstags und donnerstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr, zur Verfügung.

Durch die Erneuerung des Waffengesetzes ergeben sich Änderungen bei der Aufbewahrung von Schusswaffen: Sie dürfen künftig nicht mehr in Tresore und Waffenschränke der Sicherheitsstufe A und B aufbewahrt werden. "Erlaubnisfreie Waffen oder Munition sind mindestens in einem verschlossenen Behältnis aufzubewahren. Für erlaubnispflichtige Munition wird ein Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder ein gleichwertiges Behältnis benötigt", schreibt das Waffengesetz vor. Bereits vorhandene Behältnisse dürfen weiterhin genutzt werden, allerdings nicht wenn das Behältnis den Besitzer wechselt. Genaue Ausführungen zu allen Änderungen rheinisch-bergischer-kreis.polizei.nrw

(RP)
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