Leverkusen Altlast: Erben müssen Sanierung bezahlen, andere Eigentümer nicht

Leverkusen · In Rheindorf sind viele Grundstücke mit Altlasten der ehemaligen Ziegelei belastet. Nicht alle Grundeigentümer erhalten dafür öffentliche Zuschüsse.

 Ab 1450 wurden in Rheindorf Dachziegel produziert. Dadurch wurden die Grundstücke mit Schwermetallen belastet.

Ab 1450 wurden in Rheindorf Dachziegel produziert. Dadurch wurden die Grundstücke mit Schwermetallen belastet.

Foto: Stadtarchiv

Überprüft wurden 131 Grundstücke im Bereich Auf der Grieße, Unterstraße und "Alte Ziegelei". Dort befinden sich vor allem Einfamilienhäuser. Wegen der Schwermetallbelastung muss bei etwa 40 Grundstücken der Boden ausgetauscht werden. Das ist teuer. Ein großer Teil der Sanierungsmaßnahmen wird aber mit öffentlichen Geldern bezahlt. Erben gehen dagegen leer aus, denn: Die Stadt hat für diese Areale beim "Verband für Altlastensanierung und Flächenrecycling" (AAV), der solche Maßnahmen mitbezahlen kann, keine Zuschüsse beantragt (Der AAV wird durch Land und Kommunen finanziert. Der Verband unterstützt die Kommunen bei Sanierungsprojekten. Die Wirtschaft zahlt freiwillig ein).

Der Chefjustiziar des AAV, Nikolaus Söntgerath, erklärte auf Anfrage unserer Redaktion ausführlich die juristischen Gründe, die wir ausschnittsweise veröffentlichen: "Bei diesem Projekt (Alte Ziegelei, d. Red.) hat die Stadt Leverkusen als (...) untere Bodenschutzbehörde die von Ihnen offenbar angesprochenen Einzelfälle, bei denen es in der Vergangenheit zu Erbfolgen gekommen ist, geprüft und festgestellt, dass die Voraussetzungen, die für eine Unzumutbarkeit der Belastung mit Sanierungskosten erfüllt sein müssen, nicht vorliegen."

Erben müssen grundsätzlich wie jeder andere Grundstückseigentümer ein belastetes Grundstück sanieren - oder eben das Erbe ausschlagen. "Die gesetzliche Sanierungspflicht setzt weder ein Verschulden noch die Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis des Vorhandenseins von Altlasten voraus", erinnert der Justiziar. Der AAV dürfe sich nur mit öffentlichen Geldern an der Sanierung beteiligen, wenn etwa der Grundstückseigentümer dies finanziell nicht leisten könne oder es unzumutbar sei, weil es sich um ein selbstgenutztes Eigenheim und dann gleichzeitig um den "wesentlichen Teil" des Vermögens handele. Dies habe das Bundesverfassungsgericht 2000 entschieden.

Für die Nachbarn sieht es besser aus. Dazu schreibt der AAV-Vertreter: "Bei anderen Grundstücken, die sich ebenfalls im Sanierungsgebiet im Eigentum von privaten Grundstückseigentümern befinden, hat die Prüfung der Stadt (...) ergeben, dass diese allesamt die Voraussetzungen für eine Anmeldung beim AAV erfüllen, weshalb diese Flächen angemeldet worden sind und nach Prüfung durch den AAV eine Übernahme der Sanierungskosten entsprechend dem AAV-Gesetz befürwortet worden ist."

Diese unterschiedliche Behandlung der Rheindorfer Eigentümer stößt bei der Leverkusener Fraktion Bürgerliste auf erhebliche Kritik. Fraktionssprecher Erhard Schoofs schrieb deshalb schon mal den neuen Oberbürgermeister Uwe Richrath (Dienstantritt: 21. Oktober) an und forderte einen Bericht über den Stand des Sanierungsprojektes.

In Rheindorf wurden seit 1450 Ziegel produziert. Die giftigen Rückstände finden sich vor allem um fünf alte Ziegelei-Standorte und sechs verfüllte Lehmgruben. "Es geht um zu hohe Werte von Blei und in wenigen Fällen um PAK (Kohlenwasserstoff-Verbindungen).

Die Stadt rechnet heute mit Sanierungskosten von bis zu vier Millionen Euro.

(RP)
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