Leverkusen Alvaro-Unfall: War das Opfer schon vorher tot?

Leverkusen · Der Vizepräsident des Europäischen Parlaments, Alexander Alvaro (FDP), wurde im April 2014 wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Nun prüft das Gericht, ob der 21-Jährige, der bei dem Unfall mit dem Politiker starb, vielleicht schon vorher hirntot war.

Ein Toter bei Unfall auf A1
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Foto: Miserius, Uwe

Wie Achim Hengstenberg, Pressesprecher des Landgerichts Köln, auf Anfrage unserer Redaktion bestätigte, wird aktuell in einem Gutachten geprüft, ob das damalige Opfer des schweren Unfalls mit dem 38-jährigen FDP-Politiker bereits vor dem Zusammenprall tot war.

Alvaro war am 22. Februar 2013 auf der A1 mit seinem Audi A8 gegen ein bereits verunglücktes Auto geprallt. Der 21-jährige Fahrer des Wagens starb, seine Beifahrer (15 und 16 Jahre alt) wurden schwer verletzt. Der Politiker wurde bei dem Unfall ebenfalls verletzt. Im April wurde Alvaro wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Dass die Kammer nun in einem Zwischenverfahren prüft, ob das Unfallopfer bereits vor dem Zusammenprall mit Alvaro tot war, sei kein ungewöhnlicher Vorgang, teilte der Sprecher des Landgerichts mit.

Im November 2013 wurde bekannt, dass der Politiker während des Unfalls unter Drogeneinfluss stand. Dieser Punkt ist jedoch kein Teil der Anklage. Sollte Alvaro verurteilt werden, drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft.

(skr)
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