Leverkusen A1-Chefplaner: So geht es weiter mit der Brücke

Leverkusen · Die Genehmigung der Entwurfsplanung für die neue Rheinbrücke bezeichnet Christoph Jansen als "Meilenstein".

 Die A1-Brücke darf von Lkw über 3,5 Tonnen nicht befahren werden. Das hindert aber etliche Brummifahrer nicht daran, es trotzdem zu tun.

Die A1-Brücke darf von Lkw über 3,5 Tonnen nicht befahren werden. Das hindert aber etliche Brummifahrer nicht daran, es trotzdem zu tun.

Foto: UM

Zwischen guten und schlechten Nachrichten liegen bei der Leverkusener Rheinbrücke manchmal nur wenige Stunden. So auch in dieser Woche: Gerade erst musste Christoph Jansen erkennen, dass die Sperrung der maroden Leverkusener A1-Brücke für Lkw über 3,5 Tonnen bis zum Neubau im Jahr 2020 aufrechterhalten werden muss, da kam auch schon Post aus Berlin.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) teilte dem Projektleiter und dessen Team vom Landesbetrieb Straßen.NRW mit, dass die Entwurfsplanung für den achtstreifigen Ausbau der A1 zwischen der Anschlussstelle Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West genehmigt sei - inklusive Neubau der Rheinbrücke.

"Das war wirklich ein Meilenstein für uns", sagte Jansen gestern im Gespräch mit unserer Redaktion. Jetzt hat man es quasi schriftlich, dass das eigene Planungskonzept stimmig und realisierbar ist und alle projektspezifischen Problemstellungen berücksichtigt.

Neue Verkehrsführung vor der A1-Rheinbrücke
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Doch das ist kein Grund, sich zufrieden zurückzulehnen, wie der Chefplaner betont, denn jetzt geht es in eine besonders wichtige Phase: das Baurechtsverfahren. Jansen erläutert die Hintergründe und die weiteren Planungsschritte:

Genehmigungsverfahren In dieser Phase, die jetzt beginnt, geht es um die rechtliche Würdigung der bisherigen Planung. Es ist eine der wichtigsten im gesamten Planungsbetrieb, denn hier kommen auch die so genannten Träger öffentlicher Belange zu Wort. Dazu gehören Stadtverwaltungen ebenso wie Bürgerinitiativen oder Umwelt-Organisationen. "Einen Monat lang werden unsere Pläne jetzt offengelegt", beschreibt Jansen das Verfahren. "Weitere zwei Wochen dauert es, bis die Frist für Einwendungen abläuft." Danach muss der Planer noch ein Statement zu den Einwendungen abgeben, bevor es zu einem Erörterungstermin bei der Bezirksregierung Köln kommt -der zuständigen Planfeststellungsbehörde. Die muss entscheiden, sofern es nicht bereits bei dem Termin zu einer Einigung kommt. Am Ende steht dann der Planfeststellungsbeschluss.

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Foto: dpa, frk kno frk fpt

Sobald der vorliegt, startet für Straßen.NRW die Zeit der konkreten Ausführungsplanung. "Sie ist viel detailgenauer als die Entwurfsplanung, weil sie schon die Grundlage für die Auftragsvergabe an die Unternehmen bildet", erläutert Projektleiter Jansen. Um Zeit zu sparen, wird die Ausführungsplanung bereits parallel zum Genehmigungsverfahren erstellt. Gibt es Probleme oder Änderungen, muss nachgebessert werden: " Wir sparen so enorm viel wertvolle Zeit", betont der Experte. Denn so kann möglichst ohne Zeitverzug nach der Genehmigung die Ausschreibung erfolgen. Sie muss europaweit veröffentlicht werden, so sehen es die Wettbewerbsbedingungen für das 600-Millionen-Projekt vor. Läuft alles nach Plan, könnten 2017 die Bagger rücken. Mit der Entscheidung "Tunnel oder Stelze" hat dieser erste Bauabschnitt übrigens nichts zu tun, wie Jansen betont. Die laufe in einem anderen Verfahren. Doch auch diese Frage dürfte voraussichtlich im kommenden Jahr geklärt werden.

(RP)
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