Leverkusen/Leipzig NGL zu A 1-Prozess: "Es ist hier wie David gegen Goliath"

Leverkusen/Leipzig · Dienstag war Manfred Schröder noch erwartungsvoll, als er im Bundesverwaltungsgericht Leipzig die mündliche Verhandlung zur Klage der Bürgerinitiative NGL zur Frage, ob das Planfeststellungsverfahren der Bezirksregierung Köln zum A1-Brückenbau rechtens ist, verfolgte.

 So könnte sie aussehen, die neue Rheinbrücke bei Leverkusen. Ob der Planfeststellungsbeschluss dazu korrekt ist, darüber entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

So könnte sie aussehen, die neue Rheinbrücke bei Leverkusen. Ob der Planfeststellungsbeschluss dazu korrekt ist, darüber entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Foto: straßen.nrw

"Heute glaube ich, dass das Gericht den Bau durchwinken wird - mit gewissen Auflagen", sagte der Vorstandschef der NGL am Mittag. Von den Richtern seien Verbesserungs-Vorschläge in Richtung Beklagenseite signalisiert worden, berichtete Schröder. "Wir werden noch ein paar Anträge stellen, um unsere Position zu untermauern. Ich denke, wir haben uns gut vertreten, haben unsere Standpunkte gut dargelegt. Den Bau werden wir aber wohl nicht verhindern können", fasste der Leverkusener zusammen. Es sei ein bisschen wie "David gegen Goliath. Straßen.NRW hat zu jeder Frage, etwa ob man besser eine Spitzhacke oder eine Schaufel nimmt, einen eigenen Fachmann mitgebracht. Das können wir uns als Initiative gar nicht leisten."

 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

Foto: Kuhs (Archiv)

Am Dienstag hatte die mündliche Verhandlung begonnen; mehr als elf Stunden, unterbrochen von einer Mittagspause und einer Viertelstunde am Nachmittag, hatte der erste Tag gedauert. Um 9 Uhr gestern ging es weiter. Prozessbeobachter berichteten, dass die NGL-Unterstützerzahl im Zuschauerraum im Vergleich zum Vortag etwas geschrumpft sei. Bürgerlisten-Fraktionschef Erhard Schoofs, der als sachkundiger Bürger sprechen durfte, hatte am Vormittag ein flammendes Plädoyer für die Kombilösung (langer Tunnel, kleine Brücke) gehalten. Ob das die Richter beeindruckte, sei ihnen nicht anzumerken gewesen, hieß es aus dem Saal. Zum neunseitigen Feinstaub-Gutachten von Bundestagsabgeordnetem und Mediziner Karl Lauterbach habe, so berichtete ein Beobachter, der Richter kommentiert: "Eine Harvard-Studie allein reicht nicht, um den allgemeinen Stand der Wissenschaft zu ändern." Am Nachmittag stand eine der Privatklagen im Fokus. Ein Kölner Ehepaar klagt, weil an ihrem Haus in Merkenich eine zum Brückenbau geplante Lärmschutzwand ab nachmittags ihre Photovoltaik-Anlage verschatten würde und so mit wirtschaftlichen Verlusten zu rechnen sei.

Dass gestern ein Urteil fallen würde, hielten Prozessbeobachter b für unwahrscheinlich: "Die Richter betonen immer wieder, dass sie viele Aussagen in ihre Überlegungen aufnehmen und abwägen wollen." Schon Dienstag hatte der Vorsitzende Richter angekündigt, sich mit der Urteilsfindung Zeit lassen zu wollen. Gestern Abend dann die Gewissheit: Das Urteil soll am 11. Oktober verkündet werden.

(RP)
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