Leverkusen A1-Autobahnbrücke wird im August zeitweise komplett gesperrt

Leverkusen · Nach wie vor fahren täglich über 150 schwere Lkw über die Leverkusener Rheinbrücke, obwohl sie seit 2014 für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gewicht gesperrt ist. Jetzt gibt es neue Risse im Bauwerk. Im August muss die Brücke daher zeitweise voll gesperrt werden.

 Wegen des Schwerverkehrs auf der A1 Brücke bei Leverkusen sind erneut Risse entstanden.

Wegen des Schwerverkehrs auf der A1 Brücke bei Leverkusen sind erneut Risse entstanden.

Foto: UM

Straßenbau NRW teilte am Mittwoch mit, dass die Brücke der Belastung durch den illegalen Schwerverkehr nicht mehr gewachsen ist. Aktuell wurde im Rahmen der Bauwerksüberwachung ein neuer 400 Millimeter langer Riss an einer der acht Seilverankerungen festgestellt.

"Das neue Schadensbild macht deutlich, dass die Gewichtsbeschränkung unverzichtbar ist. Wir gehen heute davon aus, dass wir die Verkehrsbeschränkung dauerhaft aufrechterhalten müssen", erklärte Dr. Markus Hamme von Straßen NRW.

Bisher bestand die Hoffnung, dass die laufenden Sanierungsarbeiten dazu führen, dass Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen zum Jahresende wieder zugelassen werden könnten.

Derzeit prüfe man alle Seilkammern der Rheinbrücke und bereite die Sanierung der neuen Schadstelle vor, heißt es in einer Mitteilung. Die Reparatur werde voraussichtlich im August stattfinden.

Die A1 müsse für die Arbeiten erschütterungsfrei sein, weil Schwingungen während der Arbeiten die Schäden noch vergrößern würden. Daher muss die Brücke zeitweise voll gesperrt werden. Wann genau die Arbeiten durchgeführt werden sollen und wie lange die Sperrung dann dauern wird, steht noch nicht fest. Einzelheiten dazu werden laut Straßen NRW in einem Sanierungskonzept festgelegt.

Im Juni haben rund 2600 Fahrer das Lkw-Verbot missachtet, im Mai waren es 2257, im April und März jeweils rund 1600. Die Brücke ist für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gesperrt. Dies gilt auch für Wohnmobile, Busse oder Gespanne. Die Zahlen zu den juristisch verwertbaren Verstößen gelten nur für die von der Stadt Leverkusen kontrollierte Fahrtrichtung, die andere Seite gehört zum Aufgabengebiet der Stadt Köln.

(skr)
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