Leverkusen 60-80-120: das neue Avea-Tonnen-System

Leverkusen · 40 Liter Restmüll ist ab 2017 das "Regelvolumen" pro Leverkusener. Bislang waren es 30 Liter. Ob sich die Gebühren dadurch erhöhen, hänge vom einzelnen Haushalt ab, sagt die Stadt. Sie informiert die Bürger ab März per Brief.

 Welche Größe ihre Restmülltonne haben soll, müssen die Leverkusener ab März der Stadt melden. Wenn nicht, wird ihnen das neue "Regelvolumen" von 40 statt bisher 30 Litern pro Person zugewiesen.

Welche Größe ihre Restmülltonne haben soll, müssen die Leverkusener ab März der Stadt melden. Wenn nicht, wird ihnen das neue "Regelvolumen" von 40 statt bisher 30 Litern pro Person zugewiesen.

Foto: Avea

Ab nächstem Jahr gilt ein neues Müllgebührensystem für Leverkusen. Die Müllabfuhr wird künftig mit einer Grundgebühr und einer Leistungsgebühr berechnet. Bisher wurde die Abfallgebühr pro Person erhoben. Außerdem ändern sich die Regelmengen. Wir erklären die Neuerungen.

Wie werden die Gebühren künftig berechnet?

Die Grundgebühr fällt unabhängig von der Mülltonnengröße an. Die Leistungsgebühr richtet sich nach der Größe der Restmülltonnen. Das neue "Regelvolumen" beträgt 40 Liter pro Person. Bislang waren es laut Satzung 30 Liter. Hinzu kommen laut Stadt das "Mindervolumen" von 30 Litern und das "Mindestvolumen" von 25 Litern.

Steigen die Gebühren?

Nicht unbedingt. "Es wird zukünftig Grundstücke geben, für die sich die Änderung des Gebührensystems positiv auswirkt", sagt Stadtsprecherin Julia Trick. "Gleichwohl wird es Fälle geben, in denen sich die Änderung negativ darstellt." Durch das neue Gebührensystem ändere sich - unabhängig von der Kostenentwicklung - der Verteilungsmaßstab, also die Gesamtheit aller Einheiten.

Was ist, wenn jemandem - wie bisher - 30 Liter pro Person reichen und er seine alte Restmülltonne behalten will?

Das ist möglich. "Wer dies will, muss sich nur bei der Stadt melden und das kundtun", erklärt Claus-Dieter Steinmetz, Sprecher der Anlagenbetriebe zur Verwertung und Entsorgung von Abfällen (Avea). Dann bleibe von der Tonnengröße her alles so, wie es jetzt sei. Eigentümer von Mietshäusern geben das benötigte Restmüllvolumen für das Grundstück an. Die Abfuhrmenge muss aber plausibel sein. "Für ein Mietshaus mit zum Beispiel 30 Personen darf nicht nur eine 60-Liter-Restmülltonne beantragt werden", sagt Trick.

Wann muss die Meldung erfolgen?

Voraussichtlich im März erhalten Grundstückseigentümer oder Verwalter eine schriftliche Erläuterung des Systems. Sie müssen dann eine "Eigenerklärung" an die Stadt schicken mit der Angabe des bisher genutzten Mülltonnenvolumens. Wer sich nicht meldet, muss für das "Regelvolumen" bezahlen.

Gibt es künftig 40-Liter-Tonnen?

Nein. "Die Behälterlandschaft sieht Restmüllbehälter mit 60, 80, 120, 240, 770, 1100, 2500 und 5000 Litern vor", erklärt Julia Trick. "Eine 40-Liter- sowie eine 160-Liter-Restmülltonne sind nicht vorgesehen."

Ab wann werden die Tonnen, sofern gewünscht, ausgetauscht?

"Voraussichtlich ab dem Spätherbst", kündigt der Avea-Sprecher an. Die Tonnen würden von dem Entsorgungsunternehmen oder beauftragten Dritten abgeholt.

Müssen Hausbesitzer eventuell ihre bisherigen Mülltonnen-Stellplätze umrüsten?

Nach Einschätzung der Avea gibt es dazu keine zwingenden Gründe. "Es ist in Einzelfällen aber nicht auszuschließen", sagt Claus-Dieter Steinmetz.

Die Mülltonnen sind erst vor kurzem mit einem Chip ausgerüstet worden. Hinausgeschmissenes Geld?

"Nein", sagt Steinmetz. "Auf dem Chip ist nur die Behälternummer gespeichert, nicht die Adresse." Wenn die Tonne woanders eingesetzt wird, müsse die Nummer lediglich einer anderen Adresse zugeordnet, der Aufkleber aber nicht ausgetauscht werden.

(sug)
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