Leichlingen Zeugen widersprechen sich - Freispruch

Leichlingen · Das Gericht konnte nicht klären, wer wen im März in der Riedbachaue geschlagen haben soll.

"Das ist hier alles so unglaubhaft, so etwas habe ich selten erlebt", verkündete der vorsitzende Richter zur Urteilsbegründung. Der Prozess, der am Dienstag im Amtsgericht Leverkusen stattfand, war gezeichnet von Widersprüchen und Unverständnis. Und so blieb dem Richter am Ende nichts anderes übrig, als den 41-jährigen Angeklagten freizusprechen.

Dieser wurde von der Staatsanwaltschaft beschuldigt, im Naturschutzgebiet Riedbachaue in Leichlingen im März dieses Jahres zwei Männer gefährlich verletzt zu haben. Die Tat soll sich demnach wie folgt ereignet haben: Beim Spaziergang mit seinem Hund stieß der 41-Jährige auf die beiden Cousins, die dort Schafe hüteten. Sie baten ihn, den Hund an die Leine zu nehmen, weil er die Tiere verschrecke. Daraufhin beleidigte der 41-Jährige die beiden mit rassistischen Äußerungen und schlug einem von ihnen mit der Hundeleine zwei Mal auf den Kopf. Die Verletzungen durch den Karabinerhaken am Ende der Leine waren so stark, dass das Opfer kurz bewusstlos wurde und die Platzwunden später im Krankenhaus mit mehreren Stichen genäht werden mussten. Sein Cousin bekam zusätzlich Pfefferspray ab, was drei Tage lang Schmerzen verursachte.

Der Angeklagte widersprach dieser Darstellung. Er gab zu, auf die Männer eingeschlagen zu haben, allerdings zur Verteidigung. Er sei bereits im Vorfeld von einem der Cousins immer wieder belästigt worden. Da sie ihm auch dieses Mal gefolgt seien und ihn bedrängt hätten, habe er ihnen kurzerhand "eine auf die Mütze gegeben", wie er sagte. Das Pfefferspray hätten die beiden Männer dabeigehabt und gegen ihn benutzt. Einer von ihnen habe ihm mit einem Stock auf den Kopf geschlagen. Der anschließende Befund des Krankenhauses bestätigte die Aussage des 41-Jährigen.

Der Richter glaubte diese Darstellung allerdings nur zum Teil. Denn auf den Krankenhausbildern sei nicht ersichtlich, dass der Hundehalter Pfefferspray abbekommen habe. "Ihr Tränenkanal muss knallrot sein", sagte der Richter, "aber das ist er nicht. Im Arztbericht wird das auch überhaupt nicht erwähnt."

Vielleicht hätte der 41-Jährige den Prozess verloren. Doch die beiden Cousins verstrickten sich vor Gericht in tiefe Widersprüche. Sie sprachen vom Einsatz eines Schlagrings, gaben am Ende aber zu, dass es auch mehrere Ringe hätten sein können. Die Beleidigungen seien mal vor und mal nach der Tat gefallen, und sie konnten auch nicht erklären, warum der Angeklagte Schläge abbekommen hatte.

Die Farce endete damit, dass der zweite Mann als Zeuge seinen Rechtsbeistand verlangte. "Warum habe ich meinen Rechtsanwalt nicht hier? Wieso darf der Angeklagte seinen Rechtsanwalt mitbringen und ich nicht? Ich fühle mich allein gelassen", sagte der 69-Jährige vorwurfsvoll zum Richter. Dieser hatte die Faxen sichtlich dicke und antwortete dem Mann, dass er als Zeuge geladen sei und nicht als Angeklagter. Kurz darauf fiel das Urteil zugunsten des Angeklagten, der somit einer geforderten Haftstrafe in Höhe von sieben Monaten entging.

(hawk)
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