Leichlingen Wild parkende Eltern vor Kitas werden zum Problem

Leichlingen · Verkehrspsychologe warnt: Dauer-Falschparken kann Fahrverbote auslösen. Stadt schreibt Knöllchen.

Die junge Mutter kommt mit hochrotem Kopf aus dem Eingangsbereich des Kindergartens und rennt schnell auf die Straßenecke zu. Dort parkt ihr Mercedes SUV - und zwar so, dass er die Sicht in die Straßeneinmündung für andere Verkehrsteilnehmer deutlich behindert.

Einem Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes ist das aufgefallen, und der steckt gerade ein Knöllchen hinter die Scheibenwischer des Autos. Sehr zum Unwillen der jungen Mutter: "Ich habe doch nur fünf Minuten hier geparkt, seien Sie nicht so pingelig", schimpft sie.

Die Einwendungen des städtischen Bediensteten, auch in diesen Minuten könne ein Unfall passieren und die Zusatzfrage, "was würden Sie denn sagen, wenn es Ihr Kind wäre, dass durch solch ein Fahrverhalten zu Schaden kommt?, lässt die Leichlingerin nicht gelten Den Strafzettel empfindet sie als Unverschämtheit.

Die Szene wiederholt sich Woche für Woche an wechselnden Schauplätzen, erst recht, seit das Ordnungsamt seine Präsenz vor Kitas und Grundschulen noch einmal verstärkt hat. "Einige Leute sind absolut uneinsichtig", bestätigt Bürgermeister Frank Steffes. "Die haben auch kein Problem damit, eine Rettungseinfahrt zuzustellen."

Die Verwaltung zocke mit den Strafzetteln dafür Autofahrer nicht ab, es gehe vielmehr darum, Gefahrensituationen zu verhindern: "Das Wohl der Kinder steht hier ganz klar im Vordergrund", betont Steffes.

Anestis Hatzipoulidis ist Verkehrspsychologe bei der Avus GmbH, die als amtlich anerkannter Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung seit 1993 Medizinisch-Psychologische Untersuchungen (MPU) für Autofahrer aus dem gesamten Bundesgebiet anbietet. Er sagt: "Wer als Autofahrer immer wieder das gleiche Parkvergehen wiederholt und sich halsstarrig zeigt, kann genauso seinen Führerschein verlieren, wie jemand, der mit zu viel Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt worden ist."

In der Straßenverkehrsordnung ist unter "Parken und Halten" (§ 12 und § 13 StVO) ein entsprechender Passus vermerkt: "In seltenen Fällen oder bei mehrmaligen Delikten, die das falsche Halten und Parken betreffen, können auch Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot die Folge sein", heißt es da.

"Auch wenn es nicht allzu häufig vorkommt: der Gesetzgeber sieht diese Strafe ausdrücklich für Leute vor, die ein und denselben Parkverstoß wieder und wieder begehen, sich in ihrem Verhalten also völlig uneinsichtig zeigen", sagt der Verkehrspsychologe: Denn damit würden Sie sich als ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr erweisen.

Hatzipoulidis hat bei den MPU zudem eines immer wieder festgestellt: "Probleme mit der Einsicht gibt es nicht so sehr bei den Alkohol-oder Drogenkonsumenten, sondern fast immer nur bei Punktesündern."

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort