Leichlingen Wer Katzen nicht kastriert, zahlt künftig 100 Euro

Leichlingen · Freilaufende Katzen sollen in Leichlingen künftig kastriert und gekennzeichnet sein. Das hat die Tierhilfe beantragt. Am 1. März wird im Rat darüber entschieden.

 Sie haben die Tortur überstanden: Insgesamt 13 Katzenbabys landeten im November vergangenen Jahres bei der Tierhilfe.

Sie haben die Tortur überstanden: Insgesamt 13 Katzenbabys landeten im November vergangenen Jahres bei der Tierhilfe.

Foto: Tierhilfe

Die Tierhilfe hat zahlreiche Kastrationen vorgenommen und ungezählte Tiere versorgt. Trotzdem steigt die Zahl der im Stadtgebiet ausgesetzten, herrenlosen und verwildert lebenden Katzen und die damit einhergehenden Probleme nehmen stark zu. Ein Beispiel aus dem November vergangenen Jahres belegt das: Damals musste die Tierhilfe binnen weniger Tage 13 unversorgte Katzenwelpen aufnehmen - zum Teil auf Pflegestellen von Wildkatzen geboren, die beim Einfangen zur Kastration bereits trächtig waren. Die Katzen waren ausgezehrt und mussten tierärztlich versorgt werden. Ein Welpe starb.

Die jährlichen Kosten für die Versorgung von Fundkatzen sind in den vergangenen drei Jahren immer weiter gestiegen, argumentiert die Stadt jetzt in einer Beschlussvorlage für die Ratssitzung am 1. März. Betrug der Aufwand 2015 etwas mehr als 3300 Euro, war es im vergangenen Jahr mit 7400 Euro schon mehr als doppelt so viel. Durchschnittlich fallen für eine Kastration und Registrierung zwischen 75 und 100 Euro an.

"Katzenbesitzer, die ihre "Freigänger nicht kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen, sind mitverantwortlich für das Leid zahlreicher freilebender Katzen und verursachen Kosten zu Lasten der Kommune", heißt es in der Vorlage. Mit der Aufnahme der Kastrations- und Kennzeichnungspflicht werde die Stadt nun in die Lage versetzt, Ordnungswidrigkeitsverfahren anzustreben. Gleichzeitig sollen die Bußgelder steigen.

"Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Microchip kennzeichnen zu lassen, heißt es im Entwurf der neuen Verordnung. Ausgenommen sind Katzen, die jünger als fünf Monate sind Als Katzenhalter gilt demnach künftig auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.

Verstöße gegen die neue Kastrationspflicht sollen mit 100 Euro bestraft werden.

Vorbild für den Leichlinger Entwurf ist übrigens Paderborn, das 2008 als erste Stadt in Deutschland diese Pflicht mit Erfolg einführte. Mehr als 250 Städte haben inzwischen nachgezogen und ebenfalls überwiegend positive Erfahrungen damit gemacht.

Die Sitzung am 1. März beginnt um 17 Uhr im Ratssaal.

(RP)
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