Leichlingen Stadtrat: Debatte um den Rettungsdienst

Leichlingen · In der nächsten Sitzung des Stadtrats soll der Leiter des Rettungswesens im Kreisgebiet umstrittene Punkte klarstellen. Hintergrund ist der CDU-Antrag, die Stadt solle prüfen, ob sie den Rettungsdienst nicht vom Kreis übernehmen kann.

 Links: Rettungssanitäter, rechts: die Feuerwehrleute - die Leichlinger CDU hätte gerne, dass beide Bereiche in Verantwortung der Stadt Leichlingen organisiert werden. Im Stadtrat wird das Thema Donerstag diskutiert.

Links: Rettungssanitäter, rechts: die Feuerwehrleute - die Leichlinger CDU hätte gerne, dass beide Bereiche in Verantwortung der Stadt Leichlingen organisiert werden. Im Stadtrat wird das Thema Donerstag diskutiert.

Foto: Uwe Miserius (Archiv)

Wenn der Leichlinger Stadtrat am Donnerstag, 30. April, um 16.30 Uhr im Ratssaal zusammenkommt, wird auch ein Gast aus der Kreisverwaltung anwesend sein: Stefan Schwarzenthal, der zuständige Leiter des Amts für Feuerschutz und Rettungswesen beim Rheinisch-Bergischen Kreis, soll an diesem Abend gleich zu diversen Punkten seines Arbeitsbereichs Stellung beziehen:

Unter Punkt vier heißt es da: "Rechtliche Rahmenbedingungen für die Trägerschaft des Rettungsdienstes unter Berücksichtigung des Rettungsbedarfsplans des Rheinisch-Bergischen-Kreises."

Hintergrund dieses Gast-Auftritts ist ein Antrag der Leichlinger CDU, der bereits aus dem Februar stammt, aber jetzt noch einmal ausführlich behandelt werden soll. Darin fordern die Christdemokraten unter anderem, die Stadt solle prüfen, ob sie den Rettungsdienst nicht wieder in eigener Regie übernehmen könne. Die Kosten für bauliche Anlagen, Fahrzeuge oder Personal, argumentieren die Christdemokraten, würden schließlich von den Krankenkassen übernommen. Insofern könne der Rettungsdienst auch mit städtischen Personal betrieben werden, dass von den Krankenkassen refinanziert wird.

Dieses Personal - im Gespräch sind 17 Personen - könne gleichzeitig Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr sein und deren Personalbestand damit so aufstocken, dass die Gefahr einer einzurichtenden Berufs-Feuerwehr bei entsprechendem Personalmangel gebannt werden könnte. Die Stadt wiederum hat in ihrer Verwaltungs-Vorlage für den Stadtrat bereits klargestellt, dass es sich beim Rettungsdienst "um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§6 Abs. 3 RettG NRW) handelt". Und die sei eindeutig beim Rheinisch-Bergischen Kreis angesiedelt. Leichlingen habe somit kein eigenständiges Entscheidungsrecht hinsichtlich der Ausgestaltung des Rettungsdienstes. Auch zu diesem Komplex soll Kreis-Vertreter Schwarzenthal Stellung beziehen.

Leichlingens Stadtbrandmeister Roland Hillbrenner hatte sich zu dem Thema unlängst so geäußert: Der geforderte Doppel-Einsatz von 17 seiner Leute im Feuerwehr- und Rettungsdienst habe "ein riesengroßes Haftungsproblem" zur Folge. Gerade in Situationen, in denen Kräfte im Brandschutz ausgerückt seien, die dann an anderer Stelle für einen Rettungseinsatz fehlten. Hillbrenner: "Deshalb würde ich mich auch mit Händen und Füßen dagegen wehren."

Für den Fall einer kommunalen Rettungswache in Leichlingen würde die örtliche Feuerwehr eine klare Trennung der Bereiche "Brandschutz" und "Rettungsdienst" fordern. Denn wenn dies nicht gewährleistet sei, könnten auch die vorgeschriebenen Hilfsfristen nicht eingehalten werden. Innerhalb von zwölf Minuten und in Einsatzschwerpunkten wie Ballungsgebieten und Altenheimen sogar von acht Minuten sollen die Rettungssanitäter, und wenn erforderlich, der Notarzt vor Ort sein.

(RP)
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