Fünf Monate Rabatt Milde Strafen für Leichlinger Schläger

Leichlingen · Ein 28-Jähriger erhielt wegen "gemeinschaftlich begangener Körperverletzung" Bewährung. Sein Opfer wäre fast gestorben.

 Die Überlastung der Kölner Strafkammer führte zu der Verzögerung.

Die Überlastung der Kölner Strafkammer führte zu der Verzögerung.

Foto: dpa, mb tmk

Die 21. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts räumt fünf Monate "Rabatt" ein. Um dieses Maß verringert sich die Strafe für einen 28-jährigen Leichlinger, der sich für die Beteiligung an zwei Schlägereien im Sommer des Jahres 2009 verantworten musste.

Das Urteil von einem Jahr und sieben Monaten Freiheitsstrafe, die zudem zur Bewährung ausgesetzt wird, wurde selbst vom Vorsitzenden Richter als "maßvoll" bezeichnet.

Den "Rabatt" gibt es, weil die Justiz so lange brauchte, um das Verfahren vor der Schwurgerichtskammer in Gang zu setzen. Zur Verzögerung trug vor allem die Überlastung der Kölner Strafkammern bei, die immer wieder andere Haftsachen vorziehen mussten.

In der Zwischenzeit hatte sich der Angeklagte aber auch nach Thailand abgesetzt, was zu einer weiteren Verzögerung führte. Als er jedoch, so seine Aussage vor Gericht, über seine Mutter von den Ermittlungen der Polizei gehört hatte, entschloss er sich zur Rückkehr nach Deutschland. Dort meldete er sich selbst bei den Behörden - was ihm bei der Urteilsfindung ausdrücklich zum Vorteil gereichte.

Fast sieben Jahre lang lebte der Mann zuvor mit der Aussicht, sich für die Straftaten von damals noch verantworten zu müssen. Er beschrieb diese Zeit jetzt als enorme Belastung: "Das war für mich wie ein bleischwerer Mantel", beschrieb er seine Situation all die Jahre. Immerhin lautete der ursprüngliche Tatvorwurf "versuchter Totschlag".

Den wollte das Gericht jetzt nicht aufrechterhalten, weil ihm Tötungsabsichten nicht nachgewiesen werden konnten. Verurteilt wurde der 28-Jährige nun für "gemeinschaftlich begangene Körperverletzung".

Einmal trat der Angeklagte mit einem Kumpel auf einer Gartenparty als "Selbsteingeladener" auf, im zweiten Fall soll er bei einer handfesten Auseinandersetzung in einer Kneipe Am Wallgraben sein Gegenüber mit einem Messer so schwer verletzt haben, dass diesem nur eine Notoperation das Leben rettete.

Den Namen des Mittäters von damals nannte er jetzt erstmals vor Gericht, doch der sei mittlerweile bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen. Allerdings gab es auch einige Zweifel aufgrund verschiedener Zeugenaussagen, ob das stimmt.

Da sowohl Verteidiger wie Staatsanwaltschaft nach der Urteilsverkündung zu Protokoll gaben, keine Revision einzulegen, ist das Urteil mit der Verkündung nunmehr rechtskräftig.

In der dreijährigen Bewährungszeit muss der Verurteilte alle Auflagen erfüllen, ein Bewährungshelfer soll ihm dabei zur Seite stehen. Vor allem sollen dem jungen Mann Wege aufgezeigt werden, wie er sein Leben künftig in den Griff bekommen kann.

Auch kommen noch einige Zahlungen auf ihn zu, beispielsweise zwei Entschädigungen über 5000 und 1200 Euro an zwei der Opfer. Und natürlich die Verfahrenskosten.

Eine Rückkehr nach Thailand, wo sich der Leichlinger als Tauchlehrer über Wasser hielt, schließt er vorerst aus. Als ladungsfähige Postadresse nannte er jetzt vor Gericht die von seiner Freundin, die den gesamten Prozess auf der Zuschauertribüne mitverfolgte.

(RP)
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