Leichlingen Mehr als drei Jahre Haft für Messerstecherei gefordert

Leichlingen · Die beiden 20-Jährigen, die einen Mann vor dem "Panchos" schwer verletzt haben sollen, werden nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.

In einem Punkt waren sich Anklage, Nebenkläger und Verteidigung einig: Die beiden 20-jährigen Leichlinger, die sich vor der 20. Großen Strafkammer des Kölner Landgericht wegen ihrer Beteiligung an der Messerstecherei vor dem Leichlinger Restaurant "Panchos" vor zehn Monaten verantworten müssen, werden noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Alle bescheinigen den beiden Angeklagten einen Entwicklungsrückstand. Was bedeutet, dass die beiden jungen Männer mit einer deutlich geringeren Strafe rechnen können.

Obwohl beide unterschiedlich beteiligten waren - einer hatte ein Messer dabei, dem anderen konnte das nicht nachgewiesen werden -, sollen die Strafen nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft gleich ausfallen. Das wurde mit den Vorstrafen begründet. Der "Messer-Träger" hat weniger auf dem Kerbholz, der andere wurde erst knapp drei Monate vor der nun verhandelten Tat in Leichlingen wegen einer Körperverletzung vom Leverkusener Amtsgericht zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Aber beide Beschuldigten, die ohne Schul- und Berufsabschluss mehr oder weniger in den Tag hinein lebten, waren als Intensivtäter in Leichlingen bekannt. Das wurde noch einmal besonders deutlich, als der Bewährungshelfer und der Vertreter der Jugendgerichtshilfe berichteten, dass sie sich schon länger um die Jungs kümmern. Bei einem der beiden Angeklagten waren sogar schon die Eltern vor einigen Jahren beim Jugendamt vorstellig geworden, weil sie sich selbst nicht mehr bei der Erziehung ihres Sohnes zu helfen wussten.

Das liegt womöglich an einer ADHS-Störung (Aufmerksamsdefizit/Hyperaktivität). Zudem hat der Angeklagte mit den vielen Vorstrafen auch Alkoholprobleme. Der Psychologe sprach von Alkohol-Missbrauch, nicht von Sucht. Obwohl der Angeklagte weiß, dass er nach dem Verzehr von Alkohol aggressiv reagiere, habe er sich bisher einer Therapie verweigert.

Schon als 14-Jähriger habe er einen Neunjährigen verprügelt. Viele Angebote der Sozialpädagogen wurden abgelehnt oder angefangen und nach kurzer Zeit abgebrochen. Daher fordert der Staatsanwalt für diesen Mann zu der Haftstrafe eine anschließende Unterbringung in einer geschlossenen Entzugsanstalt. Er sprach sogar von einer "tickenden Zeitbombe", da es im Verlauf der letzten Jahre immer schlimmer geworden sei. Bis zu der "Gewalt-Orgie" (so der Staatsanwalt), bei der ein 52-jähriger Mann mit neun Messerstichen lebensbedrohlich verletzt wurde. Nur der Hilfe eines zufällig im Restaurant anwesenden Rettungssanitäters und des Notarztes, der schnell vor Ort war, sowie der Operation in einer Solinger Klinik verdankt es der 52-Jährige, das er noch lebt. Daher bestand sein Rechtsanwalt, der als Nebenkläger auftrat, auf einer Verurteilung wegen Totschlags und wollte es nicht bei einer schweren Körperverletzung belassen.

Die Kammer verkündet ihr Urteil am Donnerstag, 19. Oktober.

(sg-)
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