Hundehalter aufgespürt Ordnungsamt recherchiert Verstöße über Facebook

Leichlingen · Facebook im Büro nutzen? Das ist beim Ordnungsamt in Leichlingen kein Privatvergnügen sondern Teil der Arbeit. So werden unter anderem Hundehalter aufgespürt, die keine Steuern für ihr Tier zahlen. Das ist auch erlaubt, sagt der Datenschutzbeauftragte des Landes NRW, solange eine geschlossene Gruppe nicht heimlich durchsucht wird. Für andere Städte sind soziale Netzwerke keine Quelle für die Suche nach Verstößen.

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Foto: Familie Wölke

Ein Schreiben vom Ordnungsamt bekam auch Susanne Jansen. Dabei hat die Leichlingerin selbst gar keinen Hund. Sie war in der Gruppe, weil ihr Lebensgefährte einen Hütehund hat — der auch ordnungsgemäß angemeldet ist. Allerdings unter der Adresse des Herrchens, denn das Paar hat zwei verschiedene Wohnsitze. Offenbar hat allein die Teilnahme in der Gruppe ausgereicht, damit Susanne Jansen vom Ordnungsamt angeschrieben wurde.

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Foto: Facebook/Stephi Pietsch

In so einer geschlossenen Gruppe können nur Mitglieder die Inhalte sehen. Allerdings sind die Profilnamen der Gruppenmitglieder für jeden sichtbar, wie Facebook erklärt. Und auch in der Gruppe der Leichlinger Hundefreunde haben sich viele mit ihrem richtigen Namen angemeldet.

Das Ordnungsamt in Leichlingen macht kein Geheimnis aus seinen Recherche-Quellen. Amtsleiter Thomas Knabbe hat seine Mitarbeiterin sogar besonders darauf hingeweisen, systematisch auch in sozialen Netzwerken wie Facebook nach möglichen Verstößen zu fahnden. "Wir machen das aus gesetzlichen Gründen. Danach hat jeder Halter seinen Hund anzumelden, wenn dies das Gesetz vorsieht. Keiner hat da Sonderrechte. Wenn wir — egal wie — den Verdacht haben, dass jemand dagegen verstößt, schreiben wir an und leiten Bußgeldverfahren ein. Keine neue Methode — tägliches Geschäft", sagt Knabbe. Genauso würden auch Zeitungsberichte gesichtet: Wird dort über ein Fest berichtet, kontrolliert das Ordnungsamt auch schonmal, ob der Veranstalter überhaupt eine Ausschanklizenz hat.

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Foto: Hans-Peter Reichartz

Behörden dürfen durchaus öffentliche Informationen aus dem Internet für ihre Arbeiten nutzen, sagt der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW, Ulrich Lepper. Das gelte für offene Bereiche in Facebook. Allerdings dürfen geschlossene Gruppen nicht ohne weiteres heimlich "durchsucht" werden, etwa indem sich ein Mitarbeiter mit einem falschen Profil dort anmeldet. Dafür wäre eine besondere Rechtsgrundlage erforderlich. Laut der Datenschützer wäre der Verstoß gegen die Pflicht zur Hundesteuer aber kein ausreichender Grund.

In anderen Städten ist die Facebook-Recherche kein Alltagsgeschäft. In Mettmann bleibt man bei herkömmlichen Methoden. "Wir verzichten auf die Recherche bei Facebook", sagt Pressesprecher Michael Lietzow. In Mönchengladbach suchen Mitarbeiter im Außendienst nach unangemeldeten Hunden. Vor drei Jahren waren acht Monate lang etwa 20 Hundefahnder unterwegs, 130.000 Haushalte wurden besucht. Regelmäßig gibt es seitdem Kontrollen. "Das scheint uns zielführender zu sein, als bei Facebook Hundefotos nach Marken abzusuchen", sagt Stadtsprecher Dirk Rütten.

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