Leichlingen Herrenloses Auto steht wochenlang am Straßenrand

Leichlingen · Der rote Kleinwagen der Marke Hyundai sieht aus, als sei er jederzeit bereit, loszufahren. Wären da nicht die abmontierten Nummernschilder - man käme nicht auf die Idee, dass hier jemand sein Fahrzeug entsorgt haben könnte.

 Abgemeldet? Seit Monaten ist dieses Auto an der Oskar-Erbslöh-Straße wild geparkt.

Abgemeldet? Seit Monaten ist dieses Auto an der Oskar-Erbslöh-Straße wild geparkt.

Foto: Uwe miserius

Seit Monaten ist das Auto an der Oskar-Erbslöh-Straße wild geparkt und lässt Passanten wie Anwohner gleichermaßen rätseln, wer sich eigentlich um so etwas kümmert.

Autos ohne Zulassung dürfen nicht auf öffentlichen Flächen abgestellt werden - so steht es in der Straßenverkehrsordnung. "Im privaten Raum ist dies dagegen möglich", sagt Sheila Behlert. Sie ist Sprecherin der Kreispolizeibehörde und hat früher selbst Streifendienst in Leichlingen versehen: "Doch auch, wenn jemand das Auto auf seiner privaten Hauseinfahrt abstellt, muss er sicherstellen, dass nicht etwa Öl, Benzin oder andere Betriebsmittel auslaufen", sagt die Polizistin.

Aber wer ist zuständig für "herrenlose" Fahrzeuge wie jenes an der Oskar-Erbslöh-Straße? Behlerts Antwort kommt sofort: "In der Regel kümmert sich das städtische Ordnungsamt um so etwas. Wir als Polizei treten immer dann in Aktion, wenn das Auto beispielsweise den Verkehr behindert."

Das Prozedere läuft NRW-weit ziemlich ähnlich ab: Über die Identifizierungs-Nummer des Fahrzeugs versuchen die Behörden, den letzten Halter zu ermitteln. Dieser wird dann in einer Ordnungsverfügung aufgefordert, das Fahrzeug anzumelden oder von einer Werkstatt entfernen zu lassen. Reagiert er nicht, wird das Fahrzeug abgeschleppt.

Das kann von Stadt zu Stadt jedoch unterschiedlich lang dauern, wie ein Fall aus Opladen belegt: Dort war der Halter eines Wagens schon ein Jahr tot, bevor die Stadt Leverkusen einen Mahnzettel an sein geparktes Auto heftete. Die Verwaltung hatte die Daten nicht mit denen des Sterberegisters abgeglichen - aus datenschutzrechtlichen Gründen, wie es damals hieß.

(RP)
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