Leichlingen Eine "Garage ohne Auto" zeigt zumeist der Nachbar an

Leichlingen · Garagen sind für Autos da - eigentlich klar. Doch so manch ein "Jäger und Sammler" versteht die Garage auch als Lager, Werkstatt oder schlicht und einfach für seinen Müll zu nutzen. Das ist verboten, wird aber gemacht. Der Verein Haus&Grund hatte jüngst in seiner Zeitschrift von einem Mann berichtet, der für die Nutzung seiner Garage als Hobbywerkstatt von einem Verwaltungsgericht zu einem Bußgeld von 500 Euro verurteilt worden war. Damit noch nicht genug, bekam er auch die Auflage, seine Garage sofort leerzuräumen. Ansonsten würden noch weit höhere Zwangsgelder verfügt.

 Garagen-Fremdnutzung ist nach der Bauordnung NRW verboten.

Garagen-Fremdnutzung ist nach der Bauordnung NRW verboten.

Foto: Malz, Ekkehart (ema)

Garagen sind für Autos da - eigentlich klar. Doch so manch ein "Jäger und Sammler" versteht die Garage auch als Lager, Werkstatt oder schlicht und einfach für seinen Müll zu nutzen. Das ist verboten, wird aber gemacht. Der Verein Haus&Grund hatte jüngst in seiner Zeitschrift von einem Mann berichtet, der für die Nutzung seiner Garage als Hobbywerkstatt von einem Verwaltungsgericht zu einem Bußgeld von 500 Euro verurteilt worden war. Damit noch nicht genug, bekam er auch die Auflage, seine Garage sofort leerzuräumen. Ansonsten würden noch weit höhere Zwangsgelder verfügt.

Solche Fälle von Garagen-Fremdnutzung, die nach der Bauordnung des Landes NRW nicht erlaubt ist, kommen auch in der Blütenstadt hin und wieder vor: "Meistens werden sie von Nachbarn angezeigt", berichtet Stadtsprecherin Ute Gerhards auf RP-Nachfrage. Einen solchen Fall schilderte auch ein Leichlinger der RP, der sich nach eigenen Angaben seit Mai ergebnislos bei der Stadt über eine Garage beschwere, die als Lager genutzt werde: "Das ist brandgefährlich, was da gelagert wird", sagte der Beschwerdeführer. "Aber die Stadt tut gar nichts", sagte er weiter.

Dem hält die Stadtsprecherin aber entgegen, der Mann habe auf seine Beschwerde hin eine schriftliche Eingangsbestätigung erhalten: "Und auf dem Briefkopf steht der Name der Sachbearbeiterin. Da kann er ja gerne mal anrufen", sagte sie.

Die Stadtverwaltung gehe Fällen von Garagen-Fremdnutzung durchaus nach und sei nicht untätig. Es seien auch schon Bußgelder fällig gewesen, wenn jemand in seiner Garage für alles andere, aber nur weben nicht für seinen Pkw den Platz genutzt habe. Im Falle des Leichlingers habe auch bereits eine Ortsbesichtigung stattgefunden, der Beschwerde sei also nachgegangen worden. Aus Gründen des Personenschutzes wollte Gerhards nicht sagen, ob oder wie dieser Fall geahndet worden ist.

(RP)
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