Langenfeld/Hilden Whats-App-Betrüger muss Geld zurückzahlen

Langenfeld/Hilden · Naiv sei sie gewesen. Vielleicht auch dumm. Wie es dazu kommen konnte, dass sie einem mehr oder weniger Fremden innerhalb weniger Wochen insgesamt 5700 Euro lieh, die sie bis heute nicht zurückbekommen hat. Das könne sie sich nicht mehr so recht erklären, sagte die 30-jährige Grundschullehrerin aus Hilden gestern vor dem Langenfelder Amtsgericht. Der 28-Jährige, dem sie das Geld geliehen hatte, saß auf der Anklagebank. Die beiden hatten sich über ein Dating-Portal kennengelernt. Man sei sich sympathisch gewesen, habe gemeinsame Bekannte gehabt und schließlich über Whats-App geschrieben. Dort schrieb der 28-Jährige aus Meinerzhagen dann Anfang Dezember 2015 auch, dass er Geld brauche.

Es fing an mit 400 Euro, die er für die Reparatur seines Autos gebraucht habe, um zu einem ersten Treffen nach Hilden zu kommen. In den nächsten Tagen und Wochen folgten weitere Beträge. Mehrfach gab er an, das Geld fürs Finanzamt zu brauchen. Einmal sagte er auch, er sei in großen Schwierigkeiten und würde bedroht, weil er einem anderen Geld nicht zurückgezahlt habe. Die Lehrerin zahlte wieder und wieder; insgesamt sechsmal und Summen unterschiedlicher Höhe. Am Ende lieh sie sich sogar Geld bei der Bank und bei der Schwester. Sie habe sich verantwortlich gefühlt, ihn nicht hängenlassen wollen, sagte sie. Er habe immer wieder verspochen, das Geld zurückzuzahlen. Der Richter sprach von einem "Fehler in der Lebenskonstruktion". So hätte der Angeklagte versprochen, dass Geld zurückzuzahlen, obwohl er gewusst habe, dass es wohl nicht klappen wird - "das ist Betrug", gewerbsmäßig. Die Strafe: zehn Monate auf Bewährung. Außerdem muss der Angeklagte das Geld zurückzahlen.

(bine)
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