Langenfeld Umrüstung auf digitale Stromzähler beginnt

Langenfeld · Die neuen Mess-Einrichtungen sollen beim Energiesparen helfen. Die Geräte selbst sind teurer als ihre Vorgänger.

 Florian Bublies ist Energieberater der Verbraucherzentrale Langenfeld.

Florian Bublies ist Energieberater der Verbraucherzentrale Langenfeld.

Foto: Ralph Matzerath

In so manchen Zählerschrank könnte in den kommenden Monaten Bewegung kommen: Bis 2032 sollen flächendeckend digitale Stromzähler in Betrieb sein, im Fachjargon "moderne Messeinrichtungen" genannt. Deshalb schreibt der Gesetzgeber den schrittweisen Austausch der analogen Zähler vor. Und für einige Haushalte mit sehr hohem Stromverbrauch oder größerer Solaranlage geht die Umstellung noch weiter: Sie erhalten zusätzlich ein "Gateway" - das ist eine Kommunikationseinheit, die Daten versenden und empfangen kann. Damit haben sie dann ein "intelligentes Messsystem", auch bekannt als Smart Meter. "Der Smart Meter wird künftig nach und nach zum Standard für immer größere Verbrauchergruppen. Das birgt sowohl Chancen als auch Risiken", erklärt Florian Bublies, Energieberater der Verbraucherzentrale in Langenfeld. Zu dem Thema hat er die wichtigsten Informationen zusammengestellt:

Digitale Stromzähler sind allein noch keine Smart Meter. Erst kombiniert mit Gateways, die die Datenübertragung ermöglichen, ergeben sich intelligente Messsysteme. Digitale Zähler allein versenden also keine Daten, können diese aber speichern und so theoretisch helfen, ihren Verbrauch zu steuern. Moderne Messeinrichtungen speichern Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreswerte für 24 Monate.

Veranlasst wird die Installation von Messeinrichtungen und -systemen durch den Messstellenbetreiber, in der Regel der örtliche Netzbetreiber. Drei Monate vor dem geplanten Einbau müssen betroffene Verbraucher informiert werden. Widersprechen können diese der Installation nicht. Sie können aber prüfen, ob der theoretisch mögliche Wechsel zu einem anderen Messstellenbetreiber ihnen günstigere Konditionen bringt.

Den Einbau von Smart Metern dulden müssen derzeit Haushalte, die im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre jährlich mehr als 10.000 Kilowattstunden Strom verbraucht haben, ab 2020 sinkt diese Grenze auf 6000 kWh. Auch für Betreiber von Solaranlagen oder Blockheizkraftwerken ab sieben Kilowatt elektrischer Leistung besteht Einbaupflicht. Über den Zählereinbau bei kleineren Anlagen oder geringeren Verbräuchen entscheidet der Messstellenbetreiber.

Für die jährlichen Kosten gelten gesetzliche Obergrenzen, die vom Stromverbrauch oder der stromerzeugenden Anlage abhängen. Ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.600 kWh kann für einen Smart Meter mit bis zu 40 Euro zur Kasse gebeten werden. Ein digitaler Zähler allein darf unabhängig vom Verbrauch bis zu 20 Euro kosten. Zum Vergleich: Derzeit liegen die jährlichen Zählerkosten in NRW bei durchschnittlich rund 13 Euro. Ebenfalls von den Verbrauchern bezahlt werden müssen gegebenenfalls notwendige Umbauten am Zählerschrank.

Die Verbrauchswerte, die intelligente Messsysteme erheben, lassen theoretisch Rückschlüsse auf Alltag, Gewohnheiten und Lebensstandard der Bewohner zu und dürfen nicht in falsche Hände geraten. Deshalb stellt das Gesetz hohe Anforderungen an die Datensicherheit.

(gut)
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