Langenfeld Streit ums Locher Biotop

Langenfeld · Auf dem Plangebiet für die umstrittene Wohnbebauung am Locher Weg in Reusrath befindet sich laut amtlicher Karte ein "geschütztes Biotop". Ob es dem Bauvorhaben im Wege steht, muss erst noch geklärt werden.

 Anwohner Andreas Menzel setzt sich für den Erhalt der Locher Wiesen ein.

Anwohner Andreas Menzel setzt sich für den Erhalt der Locher Wiesen ein.

Foto: Matzerath

Die blau schraffierte Fläche ist im Original vielleicht einen halben Fußballplatz groß, einen Steinwurf davon entfernt ist noch ein weiterer, viel kleinerer blauer Klecks. Das "geschützte Biotop" ist in einer Karte des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz verzeichnet (http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/p62/de/karten/nrw). Das ist es schon seit ein paar Jahren, doch seit Gegner der geplanten Wohnbebauung auf den Locher Wiesen die Schraffur kürzlich im Internet entdeckten, sorgt sie für neuen Streit. Denn die kartierte Feuchtwiese mit einem laut Landesamt "erhöhten Vorkommen bestimmter Tier- und Pflanzenarten" liegt an der südlichen Virneburgstraße und damit im umstrittenen Plangebiet.

Bis zu 70 Wohneinheiten geplant

"Die Stadt hat uns die Existenz des Biotops verheimlicht", kritisiert Andreas Menzel, Sprecher der Bürgerinitiative "Erhalt der Locher Wiesen", die nach eigenen Angaben etwa 20 Aktive zählt und mehr als 400 Unterschriften gegen den Bau von bis zu 70 Wohneinheiten zwischen Barbarastraße und dem Eck der abknickenden Virneburgstraße gesammelt hat. Mitten hindurch durch die sechs Hektar Grünfläche führt der Locher Weg — daher die Bezeichnung "Locher Wiesen".

"Wir haben nichts bewusst verschwiegen — es hat uns nur keiner danach gefragt", weist Stephan Anhalt, Planungsamtschef im Rathaus, den Vorwurf zurück. Außerdem sei das "Biotop" kein Bestandteil des Landschaftsplans: "Es ist kartiert, aber diese Kartierung hat — anders als etwa bei einem ausgewiesenen Naturschutzgebiet — keine rechtliche Wirkung." Gleichwohl werde das Biotop im weiteren Planverfahren nach dem im November gefassten Aufstellungsbeschluss Berücksichtigung finden: Dann gehe es um die Bedeutung der Feuchtwiese an dieser Stelle.

Beim Kreis Mettmann als Unterer Landschaftsbehörde erhält Anhalt dafür Rückendeckung: "Planungsrechtlich spricht nichts gegen eine Bebauung", erklärt Pressesprecherin Daniela Hitzemann: Die Kartierung diene lediglich dem "temporären Erhalt" des Biotops bis zum Abschluss einer Bauleitplanung. Diese hat laut Peter Schütz, Pressesprecher des Landesumweltamts, bei geschützten Flächen grundsätzlich eine Frage zu klären: Ist der Lebensraum, um den es hier geht, ersetzbar? Falls ja, sei eine eingeschränkte Bebauung ebenso vorstellbar wie eine Bebauung mit Kompensationsmaßnahmen andernorts.

Bei Bebauungsgegnern wie Andreas Menzel wecken solche Erläuterungen nur noch mehr Misstrauen: "Jahrelang blieb der geschützte Teil des Plangebiets unberührt, aber in letzter Zeit wird dort mit schwerem Gerät gemäht. Da will doch jemand den ökologischen Wert des Biotops schmälern", so sein Verdacht. Dem hält Anhalt entgegen: Formal lasse sich daraus, solange das Biotop rechtlich nicht existiere, kaum ein Vorwurf machen. Anders als etwa im Fall der Abholzung des benachbarten Wäldchens im Herbst: Stadt und Forstbehörde kamen hier zu dem Schluss, dass der Eigentümer die rund 300 Quadratmeter nicht einfach hätte roden lassen dürfen. "Der Baumbestand wird in der weiteren Planung so behandelt, als wäre er noch da", betont Anhalt: "Je nach Ausgang des Bauleitplanverfahrens muss der Grundeigentümer an derselben Stelle wieder aufforsten lassen oder — im Falle einer Bebauung — an anderer Stelle."

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(RP/rl)
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