Gut Gemacht Erste Notfallsanitäter legen neuartige Prüfung ab

Langenfeld · Die beiden Langenfelder "Sanis" Andreas Katerndahl und Oliver Lausberg sind jetzt rechtlich auf der sicheren Seite, wenn sie Notfallpatienten einen venösen Zugang setzen müssen. Grund: Als erste Feuerwehrleute in der Posthorn-Stadt haben sie eine neuartige Prüfung zum Notfallsanitäter abgelegt. Beide fahren bereits seit langer Zeit als Rettungsassistenten im Rettungsdienst der Feuerwehr und blicken somit auf viele Einsätze und viel Erfahrung zurück, so dass die Weiterqualifizierung für sie ein logischer Schritt war. "Wir möchten gerne auch künftig den Menschen in Langenfeld helfen und freuen uns über die erweiterten Möglichkeiten, die wir nun haben", kommentieren beide ihren neuen Status.

 Andreas Katerndahl und Oliver Lausberg üben einen Einsatz.

Andreas Katerndahl und Oliver Lausberg üben einen Einsatz.

Foto: Feuerwehr

Die beiden Langenfelder "Sanis" Andreas Katerndahl und Oliver Lausberg sind jetzt rechtlich auf der sicheren Seite, wenn sie Notfallpatienten einen venösen Zugang setzen müssen. Grund: Als erste Feuerwehrleute in der Posthorn-Stadt haben sie eine neuartige Prüfung zum Notfallsanitäter abgelegt. Beide fahren bereits seit langer Zeit als Rettungsassistenten im Rettungsdienst der Feuerwehr und blicken somit auf viele Einsätze und viel Erfahrung zurück, so dass die Weiterqualifizierung für sie ein logischer Schritt war. "Wir möchten gerne auch künftig den Menschen in Langenfeld helfen und freuen uns über die erweiterten Möglichkeiten, die wir nun haben", kommentieren beide ihren neuen Status.

Auch Wolfram Polheim, Leiter des städtischen Referats für Feuerwehr und Rettungsdienst, gratuliert den beiden frisch gebackenen Notfallsanitätern: "Es ist immer im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, wenn die Qualifikation bei unserem Rettungsdienstpersonal so hoch wie möglich ist."

Nötig wurde die Zusatzqualifikation deshalb, weil bestimmte Ausbildungsbestandteile, die nach neuer Rechtslage verpflichtend sind, gemäß altem Rettungsassistenten-Gesetz noch nicht vorgesehen waren.

(RP)
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