Langenfeld/Karlsruhe Stadt: Kehr- und Streupflicht ist juristisch sattelfest

Langenfeld/Karlsruhe · Eine Meldung von dpa, wonach laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BHG) die Räum- und Streupflicht von Hauseigentümern "generell" an der Grundstücksgrenze ende, ließ gestern manchen Langenfelder aufhorchen: Ist damit die Pflicht privater Eigentümer passé, Bürgersteig und Straße vor der eigenen Haustür von Schnee, Laub und Dreck freizuhalten? Diese Pflicht, von der nur die Anwohner von Hauptverkehrsstraßen ausgenommen sind, war bei ihrer Einführung 2006 umstritten.

Im Gegenzug wird den Langenfeldern seither die Straßenreinigungsgebühr erlassen. Und das dürfte auch weiter so sein, sagt Andreas Scholz, zuständiger Referatschef im Rathaus nach Rücksprache mit dem Stadtjustiziar: "Das Urteil besagt n i c h t, dass eine Kommune die Streupflicht nicht auf die Eigentümer übertragen darf. Insofern bleibt unsere Regelung davon unberührt."

(gut)
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