Kreis Mettmann Schwalbennester sind streng geschützt

Kreis Mettmann · Schwalben und Mauersegler sind besonders geschützt. Kotbretter an Fassaden helfen gegen Verschmutzung.

Im Frühjahr und Sommer wird der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Mettmann vermehrt gemeldet, dass aus unterschiedlichsten Gründen die Nester von Schwalben an den Häuserfronten abgeschlagen werden und die Nutzung von Mauerspalten für Mauersegler verhindert wird. Nach Angaben von Kreissprecherin Daniela Hitzemann macht die Behörde darauf aufmerksam, "dass Schwalben und Mauersegler zu den besonders geschützten Tierarten gehören".

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sei es daher verboten, die Nester dieser Vögel zu beschädigen oder zu zerstören. Hitzemann: "Verstöße werden mit einer Geldstrafe belegt." Der Schutzstatus für Schwalben- und Mauerseglernester gelte überdies ganzjährig - also auch dann, wenn die Nester kurzzeitig oder vorübergehend nicht benutzt werden, etwa weil sich die Bewohner auf der Nahrungssuche befinden. Selbst wenn sie für eine Weile ihr südliches Winterquartier beziehen, suchen sie erwartungsgemäß danach wieder ihre angestammten Nester auf.

Ferner darf auch der Zugang zu bestehenden Nestern nicht durch Baugerüste, Netze, Folien oder Ähnliches versperrt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Behörde jedoch vor Bau- und Sanierungsarbeiten eine Befreiung von den Verboten erteilen. Dennoch sollten Sanierungsarbeiten bevorzugt in der Zeit von September bis Februar durchgeführt werden. Sicherlich ärgern sich viele Hauseigentümer darüber, dass während der Brutzeit ihre Wände und Fenster vom Kot beschmutzt werden. DieBehörde rät dazu, die Hausfassaden gegen die unerwünschte Verschmutzung mit Kotbrettern zu schützen. Durch das Anbringen eines etwa 30 Zentimeter breiten Brettes 40 Zentimeter unter den Nestern, das den Kot und das Nistmaterial auffängt, könne die Verschmutzung massiv reduziert werden. Ein Faltblatt der Behörde skizziert das Anbringen eines Kotbretts.

Schwalben und Mauersegler am Haus dezimieren lästige Insekten wie Mücken, Fliegen und Blattläuse. Auch deshalb sollte jeder dazu beitragen, dass der Lebensraum der Tiere erhalten bleibt.

Fragen zum Thema beantwortet die Behörde unter Telefon 02104- 992815.

(elm)
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