Monheim Politiker kritisieren die Kündigung des VHS-Leiters

Monheim · Es gab wohl Unstimmigkeiten zwischen Wilfried Kierdorf und Bürgermeister Daniel Zimmermann.

Ob Wilfried Kierdorf den Bürgermeister persönlich oder sogar die gesamte Peto-Mehrheitsfraktion verbal angegriffen hat, ist öffentlich nicht bekannt. Jedenfalls sollen die Äußerungen des 60-Jährigen so gravierend gewesen sein, dass Bürgermeister Daniel Zimmermann ihm fristlos gekündigt hat (wir berichteten). Der 60-Jährige gehört der Volkshochschule seit 33 Jahren an, seit 2003 leitet er die Bildungseinrichtung. In der Politik sorgt die Entscheidung des Stadtoberhauptes für Unmut und Bedauern.

Werner Goller (SPD-Fraktionsvorsitzender) sagt: "Nach meiner Einschätzung zeigt die Kündigung, dass Peto seit der letzten Wahl zur Staatspartei mutiert ist". Das offene Wort und kritische Fragen seien im Rathaus eben nicht mehr erwünscht. Der Bürgermeister sei in vielen Dingen gut informiert, seine Mannschaft diene deshalb oftmals nur als "Staffage". Die Kündigung könne letztlich auch als Zeichen für andere gewertet werden. "Es ist fraglich, ob sich jetzt noch jemand kritisch äußert", sagt Goller. Er verweist auch auf das Stadtfest am vergangenen Wochenende, da habe die blaue Peto-Hüpfburg auf der Krischerstraße gestanden und durfte Werbung für die Partei machen, obwohl sich doch eigentlich nur die Vereine präsentieren sollten. Die Farbe Blau sei in Monheim inzwischen dominant, "so wie die Gänseliesel auch unbedingt blau werden musste".

Manfred Poell (Grüne) "schätzt Wilfried Kierdorf sehr" und hält es für "bedauerlich, wenn ein langjähriger Mitarbeiter entlassen wird". Zu den Umständen könne er noch nichts sagen, und er hoffe darauf, von Bürgermeister Zimmermann bald konkrete Infos zu den Gründen zu erhalten. "Ich kenne die Äußerungen, die Kierdorf gemacht haben soll, nicht." Und Lucas Risse (Peto) erklärt: "Der Rat entscheidet nicht über Personalangelegenheiten. Das ist Sache des Bürgermeisters."

Markus Gronauer (CDU-Fraktionsvorsitzender) erkennt in der Sachlage eine gewisse "Brisanz", egal ob die Kündigung rechtmäßig sei oder nicht. Er stellt fest: "Das Thema läuft bedeckt ab." Kierdorfs Kündigung sei mitbestimmungspflichtig, weil der inzwischen frei gestellte Mitarbeiter zum 1. Juli in den Personalrat der Verwaltung gewählt worden ist. Der Personalrat habe seine Zustimmung aber verweigert. Zimmermann habe diesen daraufhin beim Verwaltungsgericht auf Zustimmung verklagt. Das Urteil müsse abgewartet werden. Je nach Ausgang könnte Kierdorf beim Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung klagen. Häufig komme es in solchen Fällen zu einem Vergleich.

(pc)
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