Langenfeld/Monheim Pipeline-Gegner bejubeln Gerichtsentscheid

Langenfeld/Monheim · Kläger Muhr aus Baumberg und die Vertreter der Bürgerinitiativen sehen sich in der Überweisung des Falls an Karlsruhe in ihrer Überzeugung bestätigt: "Das Rohrleitungsgesetz ist verfassungswidrig".

 Pipeline-Gegner Schumacher verfolgte die Verhandlung in Münster.

Pipeline-Gegner Schumacher verfolgte die Verhandlung in Münster.

Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

Zu fünft in einem Pkw, dazu ein Stau nach dem anderen - die Hinfahrt gestern Morgen nach Münster war für Erwin Schumacher nicht eben Business Class. Aber sie hat sich gelohnt: "Das Oberverwaltungsgericht (OVG) ist seiner Linie treu geblieben und hat unsere Auffassung bestätigt", freute sich der Monheimer gestern nach der Urteilsverkündung am Telefon: "Das Rohrleitungsgesetz von 2006, die Lex Bayer für den Bau der CO-Pipeline, ist verfassungswidrig!" Während der Fall nun nach Karlsruhe geht, zum entscheidend prüfungsbefugten Bundesverfassungsgericht, machte sich Schumacher am Nachmittag im komfortablen Kleinbus auf den Heimweg, bestens gelaunt und zusammen mit anderen der insgesamt etwa 30 Pipeline-Gegner aus dem Kreis Mettmann, die der dreistündigen Verhandlung und der Begründung des Gerichts gelauscht hatten. "Wir halten mit Sicherheit noch irgendwo an und köpfen eine Flasche Sekt", jubelte der 67-Jährige.

 Landrat Hendele dankte gestern den "unermüdlichen" Bürgerinitiativen.

Landrat Hendele dankte gestern den "unermüdlichen" Bürgerinitiativen.

Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

Glücklich gestimmt zeigte sich auch Heinz-Josef Muhr vom Neuverser Hof in Baumberg. Der 80-Jährige hatte neben zwei weiteren Eigentümern, über deren Grundstücke die insgesamt 67 Kilometer lange Leitung zum Transport von hochgiftigem Kohlenmonoxid verläuft, gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf und das zugrundeliegende NRW-Rohrleitungsgesetz geklagt. Die (vorläufige) Enteignung des betroffenen Bodens halten die Kläger für rechtswidrig, da in dem 2006 verabschiedeten Gesetz nach ihrer Auffassung das Allgemeinwohl des Pipeline-Projekts nicht hinreichend definiert wird. "Dieser Auffassung ist auch das OVG gefolgt", sagte Muhr und übersetzte das Urteil wie sein Rechtsanwalt Jochen Heide in eine allgemeinverständliche Fußballersprache: "Fünf Minuten vor Schluss steht das Spiel 7:1 für uns, der Gegner hat schon mehrere Rote Karten gesehen, und jetzt haben wir auch noch einen Elfmeter zugesprochen bekommen."

Ausführen wird den nun Karlsruhe. Muhr und die anderen Kläger können es sich deshalb nun auf der Zuschauertribüne bequem machen. Die Pipeline-Gegner rechnen mit "mindestens zwei Jahren" bis zur Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht. "Zwei weitere Jahre, in denen auf keinen Fall Kohlenmonoxid durch die Leitung fließt", betont Schumacher.

Hilden 2013: Demonstration gegen die CO-Pipeline
17 Bilder

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Foto: Staschik, Olaf

Juristische Experten halten ein Karlsruher Urteil aber auch schon im kommenden Jahr für möglich. "Ich rechne damit, dass das Bundesverfassungsgericht die Sache mit einem ähnlich gelagerten Fall in Baden-Württemberg zusammenfasst, bei dem es um eine Propylen-Leitung geht", sagte gestern ein Monheimer Wirtschaftsanwalt, der mit dem NRW-Rohrleitungsgesetz in frühester Phase befasst war.

Auch die Bürgermeister von Monheim und Langenfeld sowie Landrat Thomas Hendele werteten das OVG-Urteil als "Erfolg" gegen die ihrer Überzeugung nach rechtswidrig installierte CO-Pipeline.

(RP)
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