Langenfeld Mann schießt Passant ins Kinn - Urteil: Bewährung

Langenfeld · Was ihn dazu bewegte, mit einem Luftgewehr aus seiner Wohnung heraus in Richtung eines Gehwegs zu schießen, das wusste der Angeklagte selbst nicht mehr so recht. Einer Sache aber war sich der 26-Jährige sicher: "Es tut mir unendlich leid", erklärte er schon zu Beginn des Prozesses vor dem Langenfelder Amtsgericht. Wegen gefährlicher Körperverletzung und unerlaubtem Waffenbesitz wurde der Hildener gestern zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, im Februar einen Passanten mit einem Luftgewehr-Schuss getroffen zu haben. Den Spaziergänger traf ein Diabolo-Geschoss ins Kinn. Das Projektil musste dem 20-Jährigen in einer OP aus dem Gesicht entfernt werden. Ermittlungen ergaben, dass der Schütze unter Drogeneinfluss stand.

Der Angeklagte gab zu, an jenem Nachmittag einen Schuss aus einem Fenster heraus abgegeben zu haben. "Ich habe auf den Bürgersteig gezielt und den Spaziergänger nur aus Versehen getroffen", sagte der Hildener. Das Opfer, ein Solinger, gab an, einen zweiten Schuss vernommen zu haben. Dieser verfehlte sein Ohr nur knapp, als er von zwei hinzugekommenen Passanten in Richtung Krankenhaus begleitet wurde. Diese beiden Zeugen (62 und 74) sagten deshalb ebenfalls vor Gericht aus. Beide konnten sich aber nicht daran erinnern, einen zweiten Schuss vernommen zu haben. Der Angeklagte selbst bestritt, ein zweites Mal gefeuert zu haben. Wer recht hat, blieb im Prozess letztlich offen.

Wegen gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes - bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten waren ein Klappmesser und ein Schlagring sichergestellt worden - plädierte die Staatsanwältin auf eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Die Verteidigung forderte aufgrund offensichtlicher Reue des Hildeners. "ein mildes Urteil". Zu den Bewährungsauflagen, die ihm das Gericht aufbrummte, gehört auch die Zahlung von 500 Euro an das Opfer.

(tsp)
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