Langenfeld Kinderpornos verbreitet

Düsseldorf · Bewährungsstrafe für 42-jährigen Computerfachmann. Er hatte tausende Bilddateien von missbrauchten Mädchen zwischen vier und 13 Jahren auf seinem PC gespeichert und anderen Anwendern zugänglich gemacht.

Er hatte tausende pornografische Bilder von Mädchen zwischen vier und 13 Jahren auf seinem Computer gespeichert und verbreitet. Deswegen musste sich ein 42-jähriger Hildener gestern vor dem Langenfelder Schöffengericht verantworten. Mit einem Jahr und acht Monaten Gefängnis auf Bewährung sowie einer Geldbuße über 10 000 Euro, zu zahlen an den gegen sexuelle Gewalt an Kindern engagierten Verein Sag's, kam der geständige Büroinformatik-Techniker glimpflich davon. Verurteilt wurde er wegen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Filme und Bilder.

Widerliche Posen

Die Staatsanwältin warf dem Angeklagten vor, in der Zeit vom 15. Juli 2004 bis zum 6. September 2006 auf seinem Personalcomputer und diversen Festplatten 2143 pornografische Bilddateien von Mädchen im Alter zwischen vier und 13 Jahren gespeichert zu haben. Ihr war es sichtbar zuwider, alle Einzelheiten der Anklageschrift wieder zu geben. Schockiert vernahmen die Zuhörer in welch widerlichen Posen die Mädchen abgelichtet waren. Der 42-Jährige gab den Tatbestand weitgehend zu. Er habe ein File-Sharing-Programm heruntergeladen und sei dadurch an einschlägige Videos und Bilder herangekommen. Was er angeblich nicht wusste: Dass dieses bei Kinderschändern bekannte Programm wiederum seinen Computer zum Herunterladen der einschlägigen Dateien öffnete. "Bei Ihrer technischen Ausbildung", sprach die Staatsanwältin den Computerfachmann direkt an, "können Sie mir nicht weismachen, dass sie das nicht gewusst haben. Sie haben sich ja das Programm herunter geladen und damit auf ihrem Computer installiert." Ferner habe der Angeklagte mit Hilfe dieses Programmes von anderen Computern die Kinderpornos herunter geladen. Sie warf ihm vor, dass er seinen Computer so öffentlich zugänglich gemacht habe. "Nicht nur der Besitz, auch die Bereitstellung solcher Bilder ist strafbar."

Richter: "Mein schlimmster Fall"

Richter Peter Strauß sprach vom schlimmsten Fall von Kinderpornografie, den er je auf den Tisch gehabt habe. "Und ich bin schon lange im Geschäft." Warum der 42-Jährige so etwas gemacht habe, wollte das Gericht wissen. "Ich hatte damals Probleme mit Frauen", meinte der Angeklagte. Eine Antwort, die den Richter nicht befriedigte: "Aber wieso ausgerechnet Kinder? Das ist eine sehr abstoßende Geschichte. Es gibt doch genügend legale Seiten im Internet mit erwachsenen Frauen, die man herunter laden kann?" Der Angeklagte zuckte mit der Schulter und wies darauf hin, dass er sich freiwillig in eine Therapie bei einer Psychologin begeben habe. Das Gericht bezeichnete deren vorliegendes Schreiben indes als wenig aussagekräftig.

Die Staatsanwältin beantragte ein Jahr und acht Monate Gefängnis auf Bewährung sowie 4000 Euro Strafgeld. Sie hielt ihm zu Gute, dass er geständig war und keine Vorstrafen hatte. Das Gericht schloss sich dem Antrag an, erhöhte den Geldbetrag jedoch auf 10 000 Euro.

(RP)
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