Langenfeld/Monheim Kein Geld, kein Strom: Wenn der Kunde säumig wird

Langenfeld/Monheim · Bundesweit ist die Zahl der Stromsperren um zehn Prozent gestiegen. Auch die hiesigen Versorger greifen regelmäßig zu diesem Mittel.

Mit ein paar Handgriffen und isoliertem Werkzeug trennt der Elektriker im Gebäudekeller die Stromleitung zum Zähler und setzt rote Sperrkappen auf die losen Kabelenden. Für den Handwerker ist es Routine, für die Betroffenen bedeutet eine Stromsperre erhebliche Einschränkungen: keine Heizung, kein Kühlschrank, weder Waschmaschine noch TV oder Radio. Bundesweit sahen sich im Vorjahr die Energieversorger in fast 352.000 Fällen veranlasst, wegen Zahlungsrückständen die Stromzufuhr zu kappen. Nach dem aktuellen Monitoring-Bericht der Bundesnetzagentur stieg die Zahl in nur zwei Jahren um rund zehn Prozent.

Die hiesigen Versorger - Monheimer Mega, Stadtwerke Langenfeld und Rheinenergie Köln - sehen allerdings keine Steigerung, "vermutlich auch, weil wir die Preise weitgehend konstant gehalten haben". Das Problem mit säumigen Kunden ist dennoch groß genug. "Monatlich mahnen wir zirka 1000 Kunden, die ihre Rechnung nicht oder nicht fristgerecht zahlen, in nur 50 Fällen folgt nach ergebnisloser zweiter Mahnung die Sperrandrohung", sagt Heinz Schwidden, Prokurist bei der Mega, die 25.000 Monheimer Stromkunden versorgt. Kersten Kerl, Stadtwerke-Geschäftsführer in Langenfeld, schätzt, dass "weniger als ein Prozent seiner 6500 Ökostrom- und 13.000 Gaskunden auch auf die dritte Mahnung nicht reagiert", so dass die Energieversorgung unterbrochen wird. Die Rheinenergie, die einen beträchtlichen Teil der Langenfelder Haushalte mit Strom versorgt, will keine örtlichen Zahlen nennen. "Bei den 2,5 Millionen Kunden, für die wir insgesamt verantwortlich sind, sperren wir jährlich zirka 10.000 Anschlüsse", sagt Sprecher Lutz Peter Eisenhut. Allerdings: "Einzelne Zähler sind jährlich mehrmals betroffen."

Für alle Unternehmen ist die Sperre die letzte Möglichkeit - "schließlich wollen wir Energie verkaufen", unterstreicht Eisenhut. Es gibt Fristen im Mahnverfahren. Frühestens sechs Wochen nach einem ersten Hinweis kann der Strom gesperrt werden. Zuletzt muss der säumige Kunde drei Tage vorher noch einmal schriftlich auf die drohende Energiezwangsabschaltung hingewiesen werden.

"Wer erklärt, warum er nicht (sofort) zahlen kann, mit dem einigen wir uns auf Ratenzahlung", erklären Mega, Stadtwerke und Rheinenergie unisono. "Wir suchen immer nach einer Lösung. So arbeiten wir auch mit der Schuldnerberatung zusammen", verweist Mega-Mann Schwidden auf weitere Hilfen.

Auch die Langenfelder Verbraucherzentrale hilft bei drohenden Sperrungen. "Je früher wir eingebunden werden, umso besser", wirbt Elisabeth Schoemakers darum, schon dann mit der Rechnung oder Mahnung zu kommen, wenn man alleine überfordert ist, sich mit dem Versorger auf Ratenzahlungen oder ähnliches zu verständigen. Dabei bieten vor Ort erreichbare Kundenzentren deutliche Vorteile. Es verhandelt sich besser im persönlichen Gespräch als über telefonische Warteschleifen.

Nur bedingt ratsam ist die Notlösung, bei drohender Stromsperre den Versorger zu wechseln. Der Wettbewerb macht's möglich, Neukunden sind begehrt. Allerdings müssten sie mit deutlich höheren Abschlagszahlungen rechnen, sagt Verbraucherberaterin Schoemakers.

(mmo)
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