Analyse Kanal-TÜV muss bis zum Jahresende gemacht sein

Langenfeld · Das Thema " Dichtheitsprüfung für private Abwasseranschlüsse" hat Land und Kommunen jahrelang beschäftigt und bei Bürgern für Verwirrung gesorgt. Die letzten Änderungen sind durch. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Kanal-TÜV - Was Eigentümer wissen müssen
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Foto: Ralph Matzerath

Das Thema "Dichtheitsprüfung für private Abwasseranschlüsse" hat Land und Kommunen jahrelang beschäftigt und bei Bürgern für Verwirrung gesorgt. Die letzten Änderungen sind durch. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Der Landtag hat das Landeswassergesetz geändert. Die Stadt Langenfeld hat darauf reagiert und ihre Entwässerungssatzung geändert. Drei Wasserschutzzonen gibt es im Stadtgebiet, neben der für die Monheimer Brunnen die Zonen im Norden (Hilden-Karnap) und im Süden (Leverkusen-Opladen). Da 85 Prozent der bebauten Fläche in Langenfeld in einer dieser Wasserschutzzonen liegen, sind besonders viele Haushalte von der Frist betroffen.

Müssen alle privaten Abwasserkanäle auf Dichtheit geprüft werden? Nur die privaten Kanäle, die in Wasserschutzgebieten liegen. Abwasserkanäle, die dort vor 1965 verlegt wurden, müssen bis 31. Dezember 2015 erstmals auf Dichtheit untersucht werden, erläutert Franz Frank vom Tiefbauamt. Alle anderen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten sollen bis zum 31. Dezember 2020 geprüft werden. Ob das eigene Grundstück in einer Wasserschutzzone liegt, kann im Bürgerbüro erfragt werden (Telefon 02173 794-4444).

Was ist mit den Abwasserkanälen, die außerhalb von Wasserschutzzonen liegen? In der Landesverordnung werden nur für Wasserschutzzonen verbindliche Fristen vorgegeben. Für Gebiete außerhalb konnten die Kommunen eigene Prüffristen festsetzen. In Langenfeld hat die Stadt von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht, erläutert Frank. Im Klartext: Es gilt für die 15 Prozent außerhalb der Wasserschutzzonen keine Prüffrist.

Müssen nur Abwasserkanäle von Wohnhäusern geprüft werden? Nein, auch die Kanäle von Betrieben, die industrielles oder gewerbliches Abwasser einleiten. Wenn die Firmen in einer Wasserschutzzone liegen, müssen sie ihre Kanäle bis zum 31. Dezember 2015 überprüfen, wenn die Leitungen vor dem 1. Januar 1990 verlegt wurden. Wurden die Leitungen später verlegt, verlängert sich die Prüffrist bis zum 31. Dezember 2020.

Kanal-TÜV: Die wichtigsten Fragen und Antworten
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Foto: rpo, Lukas Felden

Was ist, wenn eine private Abwasserleitung undicht ist? Dann muss saniert werden, unabhängig, ob der Kanal in oder außerhalb einer Wasserschutzzone liegt, sagt Frank. Das schreibt das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes unabhängig vom Landeswassergesetz vor. Deshalb könnten Grundstückseigentümer keine Ersatzansprüche gegen eine Kommune stellen, wenn sie eine defekte Abwasserleitung saniert haben. Denn mit dieser Sanierung habe der Grundstückseigentümer seine gesetzliche Verpflichtung erfüllt.

Gibt es Vorschriften für die Kanalsanierung? Die Untersuchung muss von einem sachkundigen Unternehmen durchgeführt werden. Eine Liste von Firmen ist bei der Stadt erhältlich.

Was ist mit den so genannten Grundstücksanschlüssen? Das ist die Leitungsstrecke von dem öffentlichen Hauptkanal bis zur privaten Grundstücksgrenze. Sie ist nicht Bestandteil der öffentlichen Entwässerung, sondern Privateigentum.

Wie teuer ist der Kanal-Tüv? Eine Dichtheitsprüfung für 15 Meter Leitung kostet laut Frank 300 bis 500 Euro. Je nach Schadensklasse muss sofort oder später saniert werden.

(RP)
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