Langenfeld/Monheim Jetzt noch schnell die Hecke schneiden

Langenfeld/Monheim · Wer noch Bäume und Gebüsche in seinem Garten stutzen muss, sollte dies schleunigst tun. Denn starke Gehölzrückschnitte sind von März an bis Ende September aus Gründen des Vogelschutzes nicht zulässig sind. Darauf weist Roland Schmidt von der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Mettmann hin. Außerdem macht er auf "hier lebende, besonders streng geschützte Tierarten und damit verbundene Artenschutzregelungen" aufmerksam.

Diese Vorschriften gelten unabhängig von der Schonzeit jederzeit, betont Schmidt. "Beispielsweise seltene Fledermausarten können ihre Quartiere in Baum- und Erdhöhlen, in Kellern, unter Verkleidungen oder auf Dachböden haben. Auch Gewässer beherbergen oft streng geschützte Amphibienarten, wie Kammmolch, Laubfrosch oder Kreuzkröte." Es sollte daher stets darauf geachtet werden, dass keine Lebensstätten von streng geschützten Arten oder gar die Tiere selbst beeinträchtigt werden. Schmidt: "Alle geschützten Arten sind inzwischen selten geworden und ihre Lebensräume gefährdet - meist durch den Menschen. Dabei erfüllen die Tiere eine wichtige ökologische Funktion und beseitigen beispielsweise Schädlinge."

Infos unter Tel. 02104 - 992827 oder roland.schmidt@kreis-mettmann.de

(mei)
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