Kreis Mettmann Händler müssen ab sofort Elektroschrott annehmen

Kreis Mettmann · Führte die Entsorgung von ausrangierten Elektrogeräten bislang oftmals nur über die kommunalen Recycling- und Wertstoffstellen, tut sich ab der kommenden Woche eine weitere Möglichkeit auf, nicht mehr benötigte Haushaltsgeräte und andere technische Geräte loszuwerden: Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass ab dem 24. Juli auch Einzel- und Online-Händler, die über eine Verkaufs- oder Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern verfügen, dazu verpflichtet sind, alte Elektro-Geräte anzunehmen.

Elektroschrott enthält Stoffe, die für die Gesundheit und die Umwelt enorm schädlich sein können. Die Bundesregierung hat mit Einführung der neuen Regelung darauf gehofft, dass durch das Gesetz künftig weniger Altgeräte im Hausmüll landen. Außerdem sollen durch die Rücknahmepflicht Umwelt und knappe Ressourcen geschont sowie der illegale Export von Elektroschrott ins Ausland eingedämmt werden. Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe wurden 2014 ungefähr 1,7 Millionen Tonnen neue Elektrogeräte in den Verkehr gebracht. Doch nur etwa 40 Prozent davon haben die Nutzer zu den Sammelstellen gebracht. Der Rest landet im Hausmüll.

Nur Geräte, deren Gehäuse kleiner als 25 Zentimeter sind, müssen die Händler prinzipiell zurücknehmen - auch ohne Kassenbon. Bei größeren Geräten wie Waschmaschinen, Flachbildschirmen oder Mikrowellen ist der Händler erst dann verpflichtet, den Elektroschrott anzunehmen, wenn der Kunde ein gleichartiges Gerät bei ihm einkauft. Die neue Rücknahmepflicht gilt auch für Onlinehändler mit mindestens 400 Quadratmetern Lager- und Versandfläche.

(rz)
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