Langenfeld Grabrechte gelten nicht ewig

Langenfeld · Jedes Jahr laufen auf Langenfelder Friedhöfen Nutzungsfristen für Ruhestätten ab. Wenn sich auf Anhieb keine Hinterbliebenen ermitteln lassen, kommt auf die Mitarbeiter von Stadt und Kirchengemeinden viel Arbeit zu.

 Auf vielen Ruhestätten in Reusrath und Immigrath laufen die Nutzungsrechte ab. Wer das Abräumen des Grabes verhindern will, sollte sich rechtzeitig bei der zuständigen Friedhofsverwaltung über die Nutzungszeiten informieren.

Auf vielen Ruhestätten in Reusrath und Immigrath laufen die Nutzungsrechte ab. Wer das Abräumen des Grabes verhindern will, sollte sich rechtzeitig bei der zuständigen Friedhofsverwaltung über die Nutzungszeiten informieren.

Foto: MATZERATH

Dieter Gass braucht eine gute Spürnase. Und Hartnäckigkeit. Kombinationsgabe. Fleiß. Und Geduld. Klingt nach dem Qualifikationsprofil eines Detektivs oder eines Kriminalkommissars. Doch Gass arbeitet im Liegenschaftsamt der Stadt Langenfeld — in der Friedhofsverwaltung. Zu seinen Aufgaben gehört es, Hinterbliebene ausfindig zu machen, wenn das Nutzungsrecht eines Grabes auf dem städtischen Waldfriedhof ausläuft. Es geht um die Frage, ob das Nutzungsrecht verlängert werden soll.

Und weil es nicht selten vorkommt, dass nach 25 Jahren - das Nutzungsrecht für Ruhestätten auf dem Waldfriedhof beträgt genau ein Vierteljahrhundert, kann anderswo aber länger oder kürzer sein - Verantwortliche weggezogen oder gar gestorben sind, ist eine aufwändige Recherche nötig. Denn eines will Gass unbedingt vermeiden: dass Hinterbliebene nach Jahren zum Familiengrab zurückkehren und nur noch eine planierte Fläche vorfinden. In der Nachbarstadt Leverkusen hat es in der Vergangenheit schon entsprechende Fälle gegeben; Angehörige reagierten traurig und schockiert.

Telefonate quer durch Deutschland

Eine solche für alle Beteiligten unangenehme Situation hat Gass nach eigener Aussage noch nicht erlebt. Doch er tut auch viel dafür, dass das Problem gar nicht erst auftritt. "Die Suche nach Hinterbliebenen ist oft kompliziert. Manchmal muss ich zehn Mal hin und her telefonieren, teilweise durch halb Deutschland", erzählt Gass. Die Mühe lohne sich, berichtet er. In 99 Prozent der Fälle gelinge es ihm tatsächlich, ein Familienmitglied oder einen Freund des Verstorbenen ausfindig zu machen.

Bei den evangelischen Kirchengemeinden Langenfeld obliegt die knifflige Sucharbeit Sachbearbeiterin Barbara Feldhoff. Aktuell laufen wieder Nutzungsrechte für insgesamt 70 Gräber auf den evangelischen Friedhöfen in Immigrath und Reusrath aus; zudem drohen bis 31. März dieses Jahres jene Ruhestätten abgeräumt zu werden, deren Frist 2011 abgelaufen ist.

Die Kirchengemeinde hat dies auch über die Tageszeitungen bekannt gegeben, darüber hinaus Hinweisschilder auf den betreffenden Parzellen aufgestellt. Doch diese Nachrichten erreichen längst nicht jeden, den sie betreffen. Parallel recherchiert Feldhoff darum im Internet und in Telefonverzeichnissen nach möglichen Angehörigen. "Leider sitze ich hier schon wieder vor einem Stapel zurück gekommener Briefe, wo sich der Adressat nicht ermitteln lässt", sagt Feldhoff, die die detektivische Kleinarbeit bereits bis in die USA führte.

Schonfrist

Klaus Manz, Fachbereichsleiter der Evangelischen Gemeinde, geht behutsam mit dem Thema um. In der Regel werde ein Grab bei abgelaufenem Nutzungsrecht nicht sofort rigoros abgeräumt. "Wir warten normalerweise mindestens bis Allerheiligen oder Totensonntag, weil viele Angehörige, die sonst sehr selten zum Friedhof gehen, zu diesen besonderen Tagen vielleicht doch noch auftauchen."

Hanni Jakobs, Vorsitzende des Friedhofsausschusses bei der Katholischen Kirchengemeinde Langenfeld, versucht es ebenfalls mit Briefkontakt, aber auch mit Mitteilungen in den Schaukästen an den Kirchen und den fünf katholischen Friedhöfen, die bis zu einem halben Jahr hängen bleiben. Bei mehreren tausend Bestattungsflächen ist der Aufwand auch für die Katholische Kirchengemeinde groß.

(RP)
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