Kreis Mettmann Gewerkschaft kritisiert Lohnpreller

Kreis Mettmann · Zoll ermittelte im Kreis Mettmann 48 Mal wegen nicht gezahlter Mindestlöhne.

Im Kreis Mettmann bekommen immer noch nicht alle Beschäftigten die Bezahlung, die ihnen per Gesetz zusteht. Das kritisiert für die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) deren Bezirkssprecher Torsten Gebehart. Er beruft sich hierbei auf neue Zahlen des Bundesfinanzministeriums. Danach leitete das verantwortliche Hauptzollamt Düsseldorf in den ersten sechs Monaten des Jahres im Kreis Mettmann insgesamt 48 Ermittlungsverfahren wegen nicht gezahlter gesetzlicher Mindestlöhne ein. Im Gastgewerbe seien die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) fünf Mal fündig geworden.

"Jeder Verstoß ist einer zu viel", meint Gebehart und weist auf die im NRW-Gastgewerbe geltende tarifliche Untergrenze von 9,25 Euro pro Stunde hin. "Je gründlicher der Zoll kontrolliert, desto größer ist das Risiko für Unternehmen im Kreis Mettmann, bei schmutzigen Praktiken erwischt zu werden." Hierfür müsse das Zoll-Personal jedoch deutlich aufgestockt werden. Die Arbeit der FKS sei eines der wichtigsten Mittel, um die Einhaltung des Mindestlohns flächendeckend durchzusetzen, so Gebehart weiter. Hier gelte einmal mehr: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser."

(mei)
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