Langenfeld Gespanntes Warten aufs Windrad-Urteil

Langenfeld · Ist die 100-Meter-Höhenbegrenzung für Windräder in Reusrath zulässig? Darüber entscheidet am Mittwoch das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

 „Wir gehen davon aus, dass das Höhenlimit gerichtsfest ist." Matthias Saturnus. Bürgerinitiative

„Wir gehen davon aus, dass das Höhenlimit gerichtsfest ist." Matthias Saturnus. Bürgerinitiative

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Im Justizgebäude an der Düsseldorfer Bastionstraße wird übermorgen um 9.30 Uhr der Fall "SL Windenergie GmbH gegen Kreis Mettmann" ausgerufen. Es geht um ein Sechs-Millionen-Euro-Projekt: zwei 149 Meter hohe Windräder, die das Gladbecker Unternehmen in der Windkraftkonzentrationszone Reusrath errichten will, auf den Feldern an der Rennstraße, ganz im Süden Langenfelds. Das geht aber nur, wenn die 100-Meter-Höhenbegrenzung dort für nichtig erklärt wird.

Deshalb hat der Investor gegen den Kreis Mettmann geklagt, der ihm die Baugenehmigung mit Verweis auf das von der Stadt festgelegte 100-Meter-Limit bislang verweigerte. Mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird noch am Mittwoch gerechnet. Sie wird mit Spannung erwartet: vom Investor, dessen Projekt sich nur bei entsprechender Höhe rechnet; von der Bürgerinitiative "Ruhiger Horizont Reusrath", die gegen die Windräder kämpft; von den Ratsfraktionen und nicht zuletzt von Bürgermeister und Windkraft-Befürworter Frank Schneider, der das von seinem Amtsvorgänger Magnus Staehler (beide CDU) "geerbte" Höhenlimit auf 150 Meter strecken wollte, mit diesem Plan aber vor knapp zwei Monaten an der Ratsmehrheit - inklusive CDU - scheiterte.

 „Die Anlagen sind keine Beeinträchtigung für die Nachbarschaft." Günter Herweg, Langenfelder Grüne

„Die Anlagen sind keine Beeinträchtigung für die Nachbarschaft." Günter Herweg, Langenfelder Grüne

Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

So hält sich der Verwaltungschef vor dem Richterspruch bedeckt. Mit Verweis auf etwaige nächst-instanzliche Verhandlungen will er die "endgültige Rechtskraft" abwarten, ehe er sich zu weiteren Schritten äußert. Die Windradgegner aus der Bürgerinitiative haben naturgemäß weniger Scheu vor Klartext. Sollte das Gericht die Klage des Investors abschmettern, könne sich die Stadt endlich auf andere Punkte ihres Klimaschutzkonzepts konzentrieren. Als Beispiele nennt Matthias Saturnus vom "Ruhigen Horizont" Radverkehrsförderung, Gebäudesanierung und Carsharing.

Eine Überarbeitung des Klimaschutzkonzeptes für den Fall, dass das Gericht das 100-Meter-Limit für rechtens erklärt, fordern die Langenfelder Grünen: "Wenn man das ohnehin nicht sehr ambitionierte Ziel zur CO2-Einsparung einhalten will, müssen alternative Maßnahmen auf den Tisch, die den ausfallenden Beitrag zur Windenergienutzung kompensieren", sagt Ortsparteichef Günter Herweg. So sollten sich die Stadtwerke Langenfeld etwa an Windrädern in der Nachbarschaft, an den geplanten in Monheim zum Beispiel, beteiligen.

Freilich hofft Herweg auf einen Erfolg des Klägers. Dies gilt auch für Sascha Steinfels, Fraktionschef der SPD. Wie die Grünen mahnt er die Möglichkeit für Bürger an, sich finanziell an dem Projekt zu beteiligen. "Auch Stadtwerke und/oder Sparkasse sollten sich engagieren."

Die CDU geht nach eigenem Bekunden davon aus, dass sich das 100-Meter-Limit als "gerichtsfest" erweisen wird - so, wie es die Stadtplaner im Rathaus wiederholt beteuert haben. Die FDP ist derselben Überzeugung. Sollte die Begrenzung fallen, müsse dies aber akzeptiert werden, sagt ihr Fraktionschef Frank Noack. Anders die BGL, die sich als Gegnerin der Windräder auch dann nicht geschlagen geben will: "Wir sind bereit, für die Höhenbegrenzung zu kämpfen", sagt ihr Fraktionschef Gerold Wenzens.

Und der Investor? "Wir wollen das Projekt so bald wie möglich verwirklichen", sagt Joachim Schulenburg, Leiter Projektentwicklung bei SL Windenergie. Sollte das Unternehmen indes vor dem Amtsgericht scheitern, ist ein Gang in die nächste Instanz noch nicht ausgemacht. Denn die von der Bundesregierung geplante Reform der Windkraft-Förderung droht dem Investor wie manch anderem einen Strich durch die Wirtschaftlichkeitsrechnung zu machen. Laut Schulenburg sind die Szenarien für das weitere Vorgehen schon "durchgespielt". Entschieden werde aber erst nach dem Urteil.

(RP)
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