Langenfeld/Hilden Gericht verurteilt Vergewaltiger

Langenfeld/Hilden · 22-Jähriger bekommt zwei Jahre auf Bewährung und eine Geldstrafe.

Es war ein emotionales Aufeinandertreffen. Als der Angeklagte, ein 22-Jähriger aus Hilden, den Gang des Langenfelder Amtsgerichtes betritt, fängt die 19-jährige Langenfelderin an zu schluchzen, dann zu weinen. Zwei Freundinnen stellen sich vor sie, damit sie ihn nicht schon vor der Verhandlung ansehen muss.

Es war in der Nacht auf den 24. Juni vorigen Jahres, als die Langenfelderin in der Wohnung des Hildeners übernachtet hatte. Damals führten die beiden seit einigen Monaten eine Beziehung. Sie schlief bereits. Er wollte mir ihr schlafen und bedrängte sie. Sie sagte: "Ich will nicht, hör auf!" Er machte weiter. Was folgt, sind unschöne Details. Er machte weiter und drückte ihr den Hals zu, auch so, dass sie blaue Flecken bekam. Dann steckte er ihr laut Anklageschrift ein Oberteil in den Mund, sie bekam kaum noch Luft; er schlief gegen ihren Willen mit ihr.

Für das Gericht ist das eine Vergewaltigung. Das ist das Eine, wofür der 22-Jährige, der eine Ausbildung zum Speditionskaufmann macht, sich gestern verantworten musste. Das Zweite war das unerlaubte Mitführen einer Schreckschuss-Pistole. Ob er etwas zum Fall der Verwaltigung sagen möchte, fragt der Richter. "Der Angeklagte kann nicht", sagt sein Anwalt. Der Angeklagte sitzt da mit gesenktem Blick, die gefalteten Hände zittern. Als die 19-jährige Langenfelderin den Saal betritt, schaut er sie auch nicht an. Auch er scheint den Tränen nahe. Dann wird ein Brief verlesen, den der Angeklagte der Langenfelderin im Oktober geschrieben hatte. Darin heißt es: "Es fällt mir schwer, in Worte zu fassen, was passiert ist. (...) Es tut mir so unendlich leid." Es gebe keine Entschuldigung, sagt der Anwalt des Angeklagten. Das sei auch dem Angeklagten bewusst.

Die 19-jährige Langenfelderin hat das, was in der Nacht im Juni passiert, nicht verkraftet. Sie sei psychisch labil, habe sich Wunden zugefügt, ertrage keine Nähe zu Männern mehr, sei in Therapie, sagt sie.

Am Ende das Urteil: zwei Jahre auf Bewährung und eine Geldstrafe wegen Mitführens der Waffe. Außerdem zahlt der Hildener 4000 Euro Schmerzensgeld. Man gehe davon aus, dass es ein einmaliger Ausraster gewesen sei und wolle ihm noch eine Chance geben, so das Gericht.

(bine)
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