Monheim Förderschulen: Monheim klagt erfolgreich gegen Kreis

Monheim · Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf dürfen die Förderzentren nicht über die Kreisumlage finanziert werden.

Bei der Finanzierung der Förderschulen im Kreis Mettmann hat Monheim im vergangenen Jahr etwa 600.000 Euro zu viel bezahlt. Der Kreis Mettmann habe die Stadt mit dieser Summe "teilweise zu Unrecht zur Kreisumlage für das Jahr 2016 herangezogen". So hat gestern die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf geurteilt. Mit ihrer Klage gegen den Kreis hatte Monheim nach Angaben eines Gerichtssprechers geltend gemacht, dass unter anderem die Förderschulen in Trägerschaft des Kreises nicht über die allgemeine Kreisumlage finanziert werden dürften.

"Wir sind froh, dass das Gericht so klar unsere Rechtsauffassung bestätigt hat", kommentierte Bürgermeister Daniel Zimmermann das Urteil auf Anfrage unserer Redaktion. "Ganz wichtig: Wir haben nicht gegen das Konzept mit vier Förderzentren im Kreisgebiet geklagt, das wir für gut halten und inhaltlich voll mittragen. Aber die Finanzierung ist aus Monheimer Sicht nicht gerecht." Indem die Kosten für die Förderschulen, heilpädagogische Kitas des Kreises und den damit verbundenen Transport der Kinder von 5,3 Millionen Euro über die allgemeine Kreisumlage finanziert werden sollte, werde Monheim deutlich benachteiligt. Weil die Stadt aufgrund ihrer hohen Steuereinnahmen allein etwa ein Drittel der Kreisumlage aufbringt, müsste Monheim somit von diesen 5,3 Millionen Euro etwa 1,7 Millionen Euro bezahlen. Zimmermann: "Das sind 32 Prozent, obwohl Monheim nur neun Prozent der Einwohner im Kreis Mettmann hat."

Tatsächlich ist laut Gerichtssprecher nach den Regeln der Kreisordnung "vielmehr zwingend eine Teilkreisumlage zu erheben", weil die betroffenen Schulen nicht allen kreisangehörigen Städten in gleichem Maß zugute kämen. Monheim hatte den Bescheid des Kreises über die Heranziehung zur Kreisumlage für das Jahr 2016 im Umfang von rund 1,7 Millionen von insgesamt rund 120 Millionen Euro angefochten.

Das Verwaltungsgericht folgte der Argumentation der Stadt. Nach der Begründung des Vorsitzenden zeigten die Schülerzahlen der Förderzentren deutlich, dass die Kinder und Jugendlichen "die jeweils wohnortnächste Schule besuchten und die einzelnen Schulen deshalb jeweils bestimmten Städten besonders zugute kommen". Entscheiden sei nicht - wie der Kreis Mettmann meine - das kreisweite Förderschulangebot insgesamt, sondern es komme auf die einzelne Schule an.

(mei)
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