Kreis Mettmann Energieausweise von 2007 laufen ab

Kreis Mettmann · Energieausweise für Gebäude sind zehn Jahre lang gültig. Deshalb warnt Haus und Grund Niederberg alle Häuslebauer und Wohnungsbesitzer: Der Verbrauchs-Pass für Immobilien muss erneuert werden. Ansonsten drohen Bußgelder.

 Wer den Energieausweis rechtzeitig erneuern lässt, kann unter Umständen viel Geld sparen, da neue Gesetzesvorhaben die Auflagen erhöhen könnten. Das Bild zeigt eine Thermografie-Aufnahme eines Hauses.

Wer den Energieausweis rechtzeitig erneuern lässt, kann unter Umständen viel Geld sparen, da neue Gesetzesvorhaben die Auflagen erhöhen könnten. Das Bild zeigt eine Thermografie-Aufnahme eines Hauses.

Foto: djd/Techem Energy Services

Die Farbskala ist dieselbe wie bei Kühlschränken oder Autos: Links leuchtet es Grün - rechts in Warn-Rot. Auf einen Blick sollen Häuslebauer, Wohnungskäufer, aber auch Mieter erkennen, wie viel Heizkosten pro Jahr anfallen. Alles im grünen Bereich bedeutet, eine Immobilie ist in puncto Energieverbrauch auf dem neusten Stand - moderne Heizung, gute Dämmung. Bei der Farbe "Rot" hingegen gehen Hunderte von Euros zum Schornstein und durch schlecht gedämmte Ritzen hinaus. Meike Opitz, Geschäftsführerin von Haus und Grund Niederberg, warnt: "Seit 2007 sind Energieausweise auch für Bestandsgebäude vorgeschrieben. Da sie eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren haben, verlieren viele Ausweise noch dieses Jahr ihre Gültigkeit!"

Es sei höchste Zeit, das Dokument zu erneuern. Dabei hat die Sache mit der Dringlichkeit zwei Seiten: Wirklich benötigt wird "ein Energieausweis erst in dem Moment, wo das Gebäude verkauft oder vermietet werden soll", so Meike Opitz. Da die Energieeffizenzklasse schon in einer Anzeige zur Vermietung genannt werden muss, sollte der Ersatz nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Zudem hat sich in den vergangenen zehn Jahren einiges geändert: Der neue Ausweis muss der Energieeinsparverordnung EnEV 2014 entsprechen, in der 2016 aktualisierten Fassung. Neu ist, dass die Ausweise eine Registriernummer tragen, die Stichprobenkontrollen ermöglicht. Zudem muss eine Energie-Effizienzklasse angegeben werden - von A+ (Grün) bis H (Rot). Meike Opitz ergänzt: "Zudem ist die Skala strenger geworden." Wer bisher noch im grünen Bereich lag, kann mit dem neuen Ausweis in den gelben Bereich abrutschen.

Nach wie vor gibt es zwei Arten von Energieausweisen: Beim Bedarfsausweis wird durch eine umfassende Untersuchung der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes ermittelt. Für den Verbrauchsausweis wird der Energiebedarf aus dem tatsächlichen Verbrauch der zurückliegenden drei Jahre hergeleitet. Ein Bedarfsausweis kostet etwa das Fünffache eines Verbrauchsausweises, auf den Eigentümer nur unter bestimmten Voraussetzungen zurückgreifen dürfen. Das Gebäude muss entweder fünf oder mehr Wohnungen beinhalten oder der Bauantrag wurde nach dem 11. November 1977 gestellt. Ältere Gebäude kommen nur dann für einen Energieverbrauchsausweis in Frage, wenn sie das Niveau der Wärmeschutzverordnung von August 1977 erreichen.

"In den Anfangsjahren 2007/2008 hatte es der Gesetzgeber den Haus- und Grundbesitzern eine Zeit lang freigestellt, für welchen Energieausweis sie sich entscheiden. Diese freie Wahl besteht nicht mehr", sagt Meike Opitz. Architekten, Ingenieure und Energieberater dürfen neue Energieausweise für Häuser ausstellen. Der Spitzenverband von Haus und Grund hat ein und dasselbe Haus durch unterschiedliche Sachverständige untersuchen lassen. Heraus kamen jeweils unterschiedliche Einstufungen, obwohl sich alle Sachverständigen an die geltenden Bestimmungen gehalten hatten. Nach Aussage mehrerer Sachverständigen kann der tatsächliche Energieverbrauch erheblich von den Werten in den Energieausweisen abweichen. Weder könnten Mieter diese Werte einfordern, noch Immobilienbesitzer sich bei Investitionsentscheidungen an ihnen orientieren. Der Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes Ulrich Ropertz fordert: "Wir brauchen einen einheitlichen Energieausweis mit klar definierten Vorgaben, wie der Energiebedarf idealerweise zu errechnen ist - möglicherweise mit Hinweis darauf, wie viel Energie verbraucht wurde in dem Objekt." Und das müsse kontrolliert werden.

Infos zum Verein Haus und Grund gibt es unter www.hausundgrundddf.de und www.hausundgrund-niederberg.de.

(RP)
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