Langenfeld/Hilden CO-Leitung: OVG Münster entscheidet im Februar

Langenfeld/Hilden · Im Februar beginnt das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster über die Inbetriebnahme der vom Bayer-Konzern gebauten, 67 Kilometer langen CO-Pipeline zwischen Uerdingen und Dormagen. Die Stadt Hilden und der Kreis Mettmann unterstützen – weil sie nicht selbst klagen dürfen – zwei Privatkläger in dem Berufungsverfahren.

 Dieter Donner ist einer der profiliertesten CO-Pipeline-Gegner.

Dieter Donner ist einer der profiliertesten CO-Pipeline-Gegner.

Foto: ola

Im Februar beginnt das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster über die Inbetriebnahme der vom Bayer-Konzern gebauten, 67 Kilometer langen CO-Pipeline zwischen Uerdingen und Dormagen. Die Stadt Hilden und der Kreis Mettmann unterstützen — weil sie nicht selbst klagen dürfen — zwei Privatkläger in dem Berufungsverfahren.

Rückblick: Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte im Dezember 2007 die Inbetriebnahme der CO-Pipeline vorläufig untersagt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte im Mai 2009 den Antrag von Bayer auf Abänderung der OVG-Beschlüsse ab. Zwei Jahre später stellte das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom Mai 2011 die Rechtswidrigkeit und (weitere) Nichtvollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses wegen Mängeln im Hinblick auf die Erdbebensicherheit der Pipeline fest.

Die Gegner der Giftgasleitung kämpfen nicht nur gegen die CO-Leitung im Kreis Mettmann, sondern auch in Leverkusen. 1974 hatte die Bezirksregierung eine Pipeline für Kohlendioxid zwischen Dormagen und Leverkusen genehmigt. 2002 wurde diese Leitung für Kohlenmonoxid umgewidmet. Aufgrund welcher Voraussetzungen wurde dies genehmigt, wollen die Gegner der Kohlenmonoxid-Leitung von Bayer zwischen Dormagen und Uerdingen jetzt wissen. "Wir geben uns mit der Rechtfertigung der Genehmigungsbehörde nicht zufrieden", erläutert Koordinator Dieter Donner.

Laut Bezirksregierung Köln seien erst seit 2011 die Vorschriften für Gashochdruckleitungen gültig. Deshalb könne man bei der Genehmigung der CO-Pipeline gar nicht danach geprüft haben. Dabei berufe sich die Behörde anscheinend auf die "alte" Verordnung über Gashochdruckleitungen aus erläutert Donner: "Diese Verordnung ist aber nicht, wie jetzt behauptet, erst im Jahr 2011 abgelöst, sondern bereits im Jahr 2002 außer Kraft gesetzt worden." Eine weitere einschlägige Verordnung, die Rohrfernleitungsverordnung (TRGL), gebe es auch schon seit dem Jahr 1993. Dort seien "Anforderungen" für solch gefährliche Giftgas-Leitungen aufgelistet. Donner: "Diese Verordnung sollte der jetzigen Kölner Regierungspräsidentin Walsken bekannt sein."

(cis)
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