Langenfeld/Monheim Christbaum nicht aufs Dach legen

Langenfeld/Monheim · Polizist Thomas Obst gibt Tipps für den sicheren Transport von Bäumen.

Es gibt Rituale, die wiederholen sich alle Jahre wieder. Der Weihnachtsbaumkauf ist ein Beispiel. Ob selbst geschlagen oder in der Baumschule des Vertrauens gekauft: Für den sicheren Transport nach Hause gilt es einige Regeln zu beachten. "Den Baum einfach so aufs Autodach zu packen, ist nicht erlaubt", sagt Thomas Obst. Der Dienstgruppenleiter bei der Verkehrspolizei verweist auf das Stichwort "Ladesicherheit", die hinter dem Paragrafen 22 beschrieben ist. Anstelle also das Grün salopp aufs Dach zu werfen, muss es auf einen geeigneten Dachgepäckträger verbracht werden. "Egal, wie kurz die Fahrt ist." Mit Spanngurten muss das Transportgut fest verzurrt sein. Bei unsachgemäßer Befestigung drohen Bußgelder zwischen 50 und 135 Euro sowie drei Punkte in Flensburg, weiß der Beamte. Das Strafmaß hängt unter anderem davon ab, ob es sich um einen Pkw oder Lkw handelt. "Ich habe da schon tolle Sachen gesehen", erinnert sich Thomas Obst an Schnürversuche mit Lichterketten oder Wäscheleinen.

Auch wichtig: Damit sich der Baum nicht zum Katapult entwickelt, muss seine Spitze nach hinten zeigen. Außerdem können so durch den Fahrtwind keine Äste abgerissen werden. Übrigens: Kennzeichen, Scheinwerfer, Rückleuchten und Blinker dürfen durch den zu transportierenden Baum nicht verdeckt sein. Und die Formalien reichen weiter: Weder vorne noch seitlich dürfen die Dimensionen des Autos überschritten werden. Nach hinten sind 1,5 Meter Überstand erlaubt. Ragt das Grün mehr als einen Meter heraus, muss die Spitze mit einem Wimpel markiert sein.

(RP)
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