Langenfeld Bundesrichter befassen sich mit Klage zur A1-Brücke

Langenfeld · Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geht es um Einwände gegen neue Leverkusener Autobahn-Rheinbrücke

 So könnte sie aussehen, die neue Rheinbrücke bei Leverkusen. Den Planfeststellungsbeschluss überprüft das Bundesverwaltungsgericht.

So könnte sie aussehen, die neue Rheinbrücke bei Leverkusen. Den Planfeststellungsbeschluss überprüft das Bundesverwaltungsgericht.

Foto: straßen.nrw

Heute geht es in Leipzig höchstrichterlich um den Neubau der Leverkusener A1-Rheinbrücke. Sie soll die heutige Autobahnbrücke ersetzen, die zum Verdruss vieler regionaler Unternehmen wegen zu hoher Belastung für Lastwagen gesperrt ist. Die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht fußt auf Klagen der Bürgerinitiative Netzwerk gegen Lärm, Feinstaub und andere schädliche Immissionen (NGL) sowie zweier Privatleute gegen das Land Nordrhein-Westfalen.

Geklagt wird gegen den gut 1000 Seiten starken Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln zum Neubau der Leverkusener Rheinbrücke. Bei der geplanten Variante werde neben einer "unzumutbaren, nochmals überhöhten Schadstoffbelastung (Feinstaub und NOx) am Verkehrshotspot Leverkusen zudem in die größte gemischte Giftmülldeponie Europas (Bayer AG), die Altlast Dhünnaue, eingegriffen werden müssen", heißt es von der NGL und dem Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU). Der Eingriff berge ein völlig unkalkulierbares Risiko, werfen sie der Bezirksregierung vor.

Karl Lauterbach (SPD), frisch gekürter Bundestagsabgeordneter für Leverkusen, wird heute nicht vor Ort sein. "Leider bin ich nicht als Zeuge vorgeladen", sagt er. Dafür aber werde der Kölner Rechtsanwalt Wolfram Sedlac, der die NGL vertritt, aus einem Gutachten vortragen, das Lauterbach jüngst beigebracht hatte. "Das wird vom Gericht noch berücksichtigt", betont Lauterbach. Im Gutachten dröselt der Mediziner "im Wesentlichen die präzisen Folgen der verschiedenen Feinstaubs auf, vor allem in Bezug auf Kinder und ältere Menschen sowie auf Herz, Lunge und Gehirn". Lauterbach wirft der planenden Autobahnbehörde Straßen.NRW vor, sich nicht mit den Konsequenzen unterschiedlicher Bauvarianten der Brücke beschäftigt zu haben. "Die Planung ist bar jeder Überlegung zu den gesundheitlichen Auswirkungen für die Bürger in dieser Stadt." Im Grunde müssten in Leverkusen "die A1 und die A3 untertunnelt werden - und selbst dann wird es für die Stadt nicht ganz leicht, die neuen Feinstaubgrenzwerte zu unterschreiten."

"Es ist noch völlig offen, ob das Urteil sofort gefällt wird oder doch später. Nur: Innerhalb von 14 Tagen muss es ein Urteil geben", sagt Straßen-NRW-Sprecher Timo Stoppacher. Die Autobahnbehörde ist mit eigenen Vertretern und Gutachtern in Leipzig. "Wir haben uns vorbereitet", sagt Stoppacher. Laut NGL-Vorstand Manfred Schröder ist es nicht Ziel der Klage , die Kombilösung (langer Tunnel, kleine Brücke) durchzusetzen. Diese sei lediglich eine der zur Verfügung stehenden Varianten. In Leipzig werde allein die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses der Bezirksregierung Köln verhandelt.

(RP)
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