Reusrath Bürgerinitiative: Biotop erneut geschädigt

Reusrath · Bei Mäharbeiten auf den geschützten Feuchtwiesen am Locher Weg wurde der Boden durchwühlt. Behörde wird Vorgehen überprüfen.

Reusrath: Bürgerinitiative: Biotop erneut geschädigt
Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

Bis zu 110 Familien, Paare oder Alleinwohnende sollen in einer beiderseits des Locher Wegs geplanten Siedlung ein neues Zuhause finden. Ungeachtet des Widerstands einer Bürgerinitiative (BI) "Erhalt der Locher Wiesen" hatten die Stadtpolitiker von CDU und FDP das Bebauungsplanverfahren für dieses Bauvorhaben auf den Weg gebracht. Als Teilerfolg betrachtete BI-Sprecher Andreas Menzel den Umstand, dass nach der angestoßenen öffentlichen Diskussion ein Teil der Locher Wiesen als Biotop von einer Bebauung ausgespart bleiben wird. Doch nach Feldarbeiten vom Montag sieht Menzel diese ökologisch wertvollen Feuchtwiesen in ihrem Bestand gefährdet. "Der gesamte Bereich wurde meines Erachtens nicht wie von der Unteren Landschaftsbehörde vorgegeben gemäht, sondern — wie bereits mehrmals in den letzten beiden Jahren geschehen — durchmulcht und damit wieder einmal geschädigt", klagt Menzel in einem Schreiben an die Mettmanner Behörde. Durch die anhaltenden Regenfälle der letzten Wochen sei das gesamte Gelände stark aufgeweicht, an einigen Stellen stehe das Wasser im Feld.

 Tief durchwühlt wurde der Boden der als Biotop geschützten Feuchtwiesen.

Tief durchwühlt wurde der Boden der als Biotop geschützten Feuchtwiesen.

Foto: Andreas Menzel

"Wegen der Arbeiten mit schweren Gerät wurde der gesamte Biotopbereich tief durchwühlt und damit zusätzlich geschädigt." Im Gespräch mit der RP beklagte Menzel, dass somit die Zusicherung gegenüber der BI nicht eingehalten worden sei, dass das Biotop nicht angetastet werde.

Auf Anfrage im Rathaus verwies der städtische Chefplaner Stephan Anhalt auf die Zuständigkeit der Unteren Landschaftsbehörde Mettmann. Nach den Worten von Daniela Hitzemann aus der Kreisverwaltung wird sich ein Mitarbeiter dieser Behörde in dieser Woche ein Bild machen, inwieweit der Grundstückseigentümer gegen Vorschriften verstoßen habe. "Rückgängig machen können wir es nicht."

Seitens der BGL-Ratsfraktion forderte deren Planungsexperte Andreas Krömer Sanktionen.

"Wegen der massiven Schädigung des Biotopes ist der Eigentümer bereits im letzten Jahr von der Unteren Landschaftsbehörde ermahnt worden."

(RP)
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