Kreis Mettmann Bis 22. Februar für die Jägerprüfung anmelden

Kreis Mettmann · Wer im April vor dem Prüfungsausschuss des Kreises Mettmann die Jägerprüfung ablegen möchte, muss seinen Antrag auf Zulassung zu dieser Prüfung bis 22. Februar bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises einreichen.

Der Nachweis über die Einzahlung der Zulassungs- und Prüfungsgebühr (250 Euro) ist zusammen mit dem Antrag einzureichen.Die Bewerber müssen vor Beginn der Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet haben. Die Jägerprüfung gliedert sich in drei Teile. Beginn ist mit dem schriftlichen Teil am 23. April bei der Kreisverwaltung. Formulare für die Zulassung zur Prüfung sind in Mettmann, Untere Jagdbehörde, Düsseldorfer Straße 47 (Zimmer 4.258), Tel. 02104/99-1635, -1629, erhältlich.

(pc)
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